Wenn Sie ein Fahrzeug haben, das seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen wurde, dann können Sie dieses bequem von zu Hause über ein Online-Verfahren abmelden. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen.
Bei den Kennzeichen dieser Fahrzeuge wurden
- Siegelplaketten mit integrierten Sicherheitscodes verwendet.
- die Zulassungsbescheinigungen Teil I mit verstecktem Sicherheitscode ausgestellt.
Online-Service
Melden Sie Ihr Auto bequem mit dem Online-Verfahren ab.
Hinweis für Ihre Online-Abmeldung
Zur Durchführung der Online-Außerbetriebsetzung benötigen Sie als Nachweis Ihrer Identität einen neuen Personalausweises (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ( www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
Zur Eingabe der Daten benötigen Sie:
- den Sicherheitscode auf ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, den Sie vorab freirubbeln müssen und
- die Sicherheitscodes der/s Kennzeichen/s, hierzu entfernen Sie jeweils die Abdeckung der Siegelplakette/n.
- Notieren Sie sich die Sicherheitscodes oder scannen Sie sie als QR-Code ab.
- Erfassen Sie die Daten entsprechend der Vorgaben im Online-Formular.
- Bezahlen Sie die Gebühr mittels ePayment-System.
Voraussetzungen
Zur Durchführung der Online-Außerbetriebsetzung benötigen Sie als Nachweis Ihrer Identität einen neuen Personalausweises (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ( www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
Das Fahrzeug kann von jedermann abgemeldet werden, der die Voraussetzung erfüllt. Die Online-Außerbetriebsetzung muss nicht zwingend durch den Fahrzeughalter durchgeführt werden.
Vorgehen
- Online-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Abdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
- Kennzeichen reservieren, falls Sie später Ihr Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk wieder zulassen möchten.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
Die Zulassungsstelle teilt Ihnen schriftlich den Tag der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs mit. Die entstempelten Kennzeichenschilder stellen nun keine amtlichen Urkunden mehr dar. Sollten Sie das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder (online) zulassen wollen, benötigen Sie die Schilder wieder.
Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II bewahren Sie bitte für eine eventuelle spätere Wiederzulassung oder den Verkauf des Fahrzeugs auf. Im abgemeldeten Zustand darf Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die abschließende Bearbeitung der Zulassungsstelle erfolgt, sobald die Mitteilung über die Bezahlung eingeht. Dies ist in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen, spätestens jedoch innerrhalb von fünf Tagen der Fall.
Gebühren
Außerbetriebsetzung eines Kfz
Kosten: 7,50 Euro bis 12,60 Euro
Rechtsgrundlage: Gebührentarif der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:15 |
Mittwoch | 07:15 – 12:15 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 16:45 |
Freitag | 07:15 – 12:15 |
Das Serviceangebot kann mit und ohne Termin wahrgenommen werden. Eine Ausnahme stellt der Donnerstagvormittag dar. Hier werden ausschließlich Kundinnen und Kunden ohne Termine bedient. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme bereits vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen.
Montag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 13:00 |
Mittwoch | 07:15 – 13:00 |
Donnerstag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 13:00 |
Anfahrt
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.