Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen möchten, können Sie dies bequem von zu Hause über ein Online-Verfahren erledigen. Allerdings müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen z.B. über einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Online-Funktion verfügen.
Online-Service
Nutzen Sie das Online-Verfahren, um Ihr Fahrzeug online wieder zuzulassen.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Zur Durchführung der Online-Wiederzulassung benötigen Sie als Nachweis Ihrer Identität einen neuen Personalausweises (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) (Öffnet in einem neuen Tab), sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ( www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
Voraussetzungen
Zur Durchführung der Online-Wiederzulassung benötigen Sie als Nachweis Ihrer Identität einen neuen Personalausweises (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ( www.ausweisapp.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab)).
Die Online-Wiederzulassung ist nur dann möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Das Fahrzeug wird auf denselben Halter zugelassen. Hierbei muss es sich um eine natürliche Person handeln, die Inhaber eines Girokontos in Deutschland ist.
- Die Wiederzulassung erfolgt mit demselben Kennzeichen. Das Kennzeichen muss reserviert sein und die Reservierungsfrist nach § 14 Abs. 1 FZV darf nicht abgelaufen sein (längstens 12 Monate).
- Die Wiederzulassung erfolgt bei der Zulassungsbehörde, die das reservierte Kennzeichen zugeteilt hat.
Hinweis: Das Fahrzeug muss vorher nicht zwingend online außer Betrieb gesetzt worden sein.
Vorgehen
Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein Schreiben zugeschickt, in dem Ihnen das genaue Datum der Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs mitgeteilt wird. Zudem erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie zwei Plakettenträger, die Sie auf den Kennzeichenschildern anbringen müssen.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie das Fahrzeug erst ab dem Datum der Wiederzulassung in Betrieb nehmen dürfen.
Starten Sie die elektronische Antragstellung hier: Online-Wiederzulassung (Öffnet in einem neuen Tab)
Benötigte Unterlagen
Für die elektronische Antragstellung müssen Sie die folgenden Daten eingeben:
- Das reservierte Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) sowie den Sicherheitscode der zur Außerbetriebsetzung verwendeten Zulassungsbescheinigung Teil I (der Code befindet sich auf dem freigerubbelten Feld auf der Rückseite).
- Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) Ihres Versicherers.
- Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC).
- Angaben zur aktuell gültigen Hauptuntersuchung (Monat und Jahr) bzw. der aktuell gültigen Sicherheitsprüfung.
Gebühren
Wiederinbetriebnahme eines Kfz
Kosten: 12,10 Euro bis 47,80 Euro
Sonderregelung: Falls Schilder nicht mehr vorhanden sind, müssen diese gesondert beim Schilderhersteller bezahlt werden.
Rechtsgrundlage: Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Weitere Informationen
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 14:45 |
---|---|
Dienstag | 07:15 – 12:15 |
Mittwoch | 07:15 – 12:15 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 16:45 |
Freitag | 07:15 – 12:15 |
Das Serviceangebot kann mit und ohne Termin wahrgenommen werden. Eine Ausnahme stellt der Donnerstagvormittag dar. Hier werden ausschließlich Kundinnen und Kunden ohne Termine bedient. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme bereits vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen.
Montag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 15:00 |
---|---|
Dienstag | 07:15 – 13:00 |
Mittwoch | 07:15 – 13:00 |
Donnerstag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 13:00 |
Anfahrt
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.