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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

Hinweis: Sie können Ihr Auto auch über das Online-Verfahren abmelden, wenn Ihr Fahrzeug seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen wurde:  Kraftfahrzeug online abmelden.


Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort bei der KfZ-Zulassungsstelle oder in einem Bürgerbüro außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von dort mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:

  • innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24 Uhr) und
  • nur innerhalb von Deutschland und
  • auf direktem Weg (kürzeste Weg ohne Umweg).
Dies gilt nur, wenn
  • das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist und
  • zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und
  • die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden.

Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.

In den Bürgerbüros werden derzeit vorrangig Termine für Pass- und Meldeangelegenheiten vergeben. Haben Sie zu diesen Themen einen Termin beim Bürgerbüro vereinbart, so können Sie dort auch Ihr Fahrzeug abmelden.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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