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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeug ummelden bei Umzug oder Betriebsverlegung

Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen oder Ihren Betrieb verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich ummelden (Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren). Sie haben die Möglichkeit, ihr bisheriges Kennzeichen mitzunehmen. Auf Wunsch kann Ihnen auch wie bisher bei der Umschreibung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle ein Stuttgarter Kennzeichen zugeteilt werden. Das gilt auch für Motorräder und Anhänger.

Hinweis: Eine Stempelung der Kennzeichen ist nicht erforderlich. Wenn Ihre bisherigen Kennzeichen noch mit Feststoffplaketten versehen sind, benötigen Sie aber neue Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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