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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kraftfahrzeug wieder zulassen

Sie möchten Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder auf denselben Halter zulassen? Dann können Sie das als Privatperson innerhalb Stuttgarts bei der Kfz‐Zulassungsstelle vornehmen lassen. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Wohnsitzan‐ oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses  beim Bürgerbüro vorsprechen, können Sie dort auch Ihr Fahrzeug wieder zulassen. Eine weitere Möglichkeit für die erneute Zulassung bietet Ihnen unser  Online-Service.

Falls Sie ein  Wunschkennzeichen möchten, dann erfolgt die Wiederzulassung über die Kfz-Zulassungstelle. Für eine gewerbliche (Firma/Freiberufler) Wiederzulassung wenden Sie sich ebenfalls an die Zulassungsstelle.

Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit historischem oder Saisonkennzeichen kann nur unter Vorlage der bisherigen Kennzeichenschilder bei den Bürgerbüros durchgeführt werden. Dies gilt auch für Leichtkrafträder.

Amt für öffentliche Ordnung

Kfz-Zulassungsstelle

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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