Sie möchten Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder auf denselben Halter zulassen? Dann können Sie das als Privatperson innerhalb Stuttgarts bei allen Bürgerbüros erledigen. In den Bürgerbüros werden derzeit vorrangig Termine für Pass- und Meldeangelegenheiten vergeben. Haben Sie zu diesen Themen einen Termin beim Bürgerbüro vereinbart, so können Sie dort Ihr Fahrzeug wieder zulassen. Eine weitere Möglichkeit für die erneute Zulassung bietet Ihnen unser Online-Service.
Falls Sie ein Wunschkennzeichen möchten, dann erfolgt die Wiederzulassung über die Kfz-Zulassungstelle. Für eine gewerbliche (Firma/Freiberufler) Wiederzulassung wenden Sie sich ebenfalls an die Zulassungsstelle.
Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit historischem oder Saisonkennzeichen kann nur unter Vorlage der bisherigen Kennzeichenschilder bei den Bürgerbüros durchgeführt werden. Dies gilt auch für Leichtkrafträder.
Voraussetzungen
Eine Wiederzulassung ist auch nach mehreren Jahren in denen das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist mit einer HU möglich, sofern Fahrzeugbrief und -schein noch vorhanden sind. Sollte es keine Fahrzeugpapiere mehr geben, wird für die Wiederzulassung ein Vollgutachten notwendig. In diesen Fällen muss zuerst der Fahrzeugbrief aufgeboten werden.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass bei Privatpersonen (bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Wohnsitzanmeldung beim Bürgerbüro, keine Zulassung möglich ist)
juristische Personen oder selbstständig Gewerbetreibende benötigen eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug
bei Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten, teilweise auch Rechtsanwälte) wird ein Briefkopf oder eine Visitenkarte benötigt
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Sollte das Fahrzeug finanziert/geleast sein und die Wiederzulassung ist mit dem bisherigen Kennzeichen, muss die Finanzierungs-/Leasingbank ein Fax zur Zulassungsstelle schicken. Darin muss bestätigt sein, dass der Fahrzeugbrief dort liegt und gegen die Wiederzulassung keine Einwände bestehen.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
wenn Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr vorhanden ist, muss der Fahrzeughalter schriftlich eine Verlustmeldung darüber abgeben
Referenznummer/eVB Nummer Ihres Versicherers
SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverkehr
gültiger HU-Untersuchungsbericht
Beauftragte benötigen eine Vollmacht für die Zulassung und das SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers.
Unterlagen bei Wiederzulassung Leichtkraftrad:
Betriebserlaubnis
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Personalausweis oder Reisepass (bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Wohnsitz-Anmeldung beim Bürgerbüro, keine Zulassung möglich ist)
Referenznummer/eVB Nummer des Versicherers
gültiger HU-Untersuchungsbericht
Beauftragte benötigen eine Vollmacht für die Zulassung, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers
Gebühren
Wiederinbetriebnahme eines Kfz
Kosten: 12,10 Euro bis 47,80 Euro
Sonderregelung: Falls Schilder nicht mehr vorhanden sind, müssen diese gesondert beim Schilderhersteller bezahlt werden.
Rechtsgrundlage: Gebührentarif der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr
Weitere Informationen
Fahrzeugzulassungen werden verweigert, wenn aus früheren Zulassungsvorgängen noch offene Gebührenschulden bestehen. Erst nachdem die ausstehenden Gebühren einschließlich der Säumniszuschläge beglichen wurden, darf die Zulassung eines Fahrzeuges vorgenommen werden. Diese Regelung gilt für geschuldete Beträge in Höhe von mehr als 30 Euro.
Sie dürfen außerdem keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Beauftragt der Halter eine dritte Person mit der Zulassung des Fahrzeuges, muss er schriftlich sein Einverständnis erklären, dass die Zulassungsbehörde dem Bevollmächtigten Auskunft über die Höhe der ausstehenden Gebühren erteilen darf.
Das Amt für öffentliche Ordnung ist am Mittwoch, den 19. April 2023 mit allen Dienststellen (einschl. aller Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle) aufgrund einer Personalversammlung für den Publikumsverkehr geschlossen. Gesonderte Terminvereinbarungen bleiben davon unberührt. Nachmittags (ab 13.00 Uhr) ist die Erreichbarkeit wieder gegeben. Für dringende Fälle ist vormittags ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der telefonisch über die Rufnummer 0711 / 216 - 0 (Service Center Stuttgart) erreicht werden kann.
Seit dem 02.11.2022 ist bei der Führerscheinstelle die Vorsprache als Laufkunde wieder möglich. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Für Führerscheinangelegenheiten wie z.B. Anträge von Berufskraftfahrern, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis, Erweiterungen für eine gewerbliche Nutzung oder auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 muss bei der Führerscheinstelle persönlich vorgesprochen werden. Bei Vorsprachen zu laufenden Verfahren bei der Führerscheinneuerteilung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder gewerbliche Personenbeförderung/Fahrschulen/Fahrlehrer verbleibt es bei der zwingenden Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung. Neben der Führerscheinstelle bieten auch die Bürgerbüros zahlreiche Führerscheinangelegenheiten an, die bei den Bürgerbüros ohne Terminvereinbarung erledigt werden können. Dazu gehören insbesondere
Führerscheinersterteilungen
Begleitetes Fahren ab 17, Erweiterung auf Motorradklasse (ausgenommen B196)
Verlängerungen Klasse C, CE (ausgenommen im Zusammenhang mit Schlüssel 95 oder Fahrerqualifizierungsnachweis - FQN)
Führerscheinänderungen (Name, Auflage)
Umtausch
Ersatzausstellung
Internationale Führerscheine
Aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben in den Bürgerbüros kann es dort häufiger zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem sind einzelne Bürgerbüros wegen personeller Engpässe immer wieder kurzfristig geschlossen. Es wird daher empfohlen, vor dem Gang zum Bürgerbüro zu prüfen, welche Bürgerbüros geöffnet haben: Bürgerbüros (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Vorsprachen in der Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Sofern Sie jedoch ohne Termin erscheinen, müssen Sie sich möglichwerweise auf erhebliche Wartezeiten, insbesondere am frühen Morgen, einstellen. Eine Garantie, dass Sie bedient werden, kann nicht gegeben werden. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir daher weiterhin eine frühzeitige Terminvereinbarung.
Antragsannahme (Entgegennahme von Zulassungsanträgen)
Montag
07:15 – 12:15 und 13:30 – 14:45
Dienstag
07:15 – 12:15
Mittwoch
07:15 – 12:15
Donnerstag
07:15 – 12:15 und 13:30 – 16:45
Freitag
07:15 – 12:15
Das Serviceangebot kann mit und ohne Termin wahrgenommen werden. Eine Ausnahme stellt der Donnerstagvormittag dar. Hier werden ausschließlich Kundinnen und Kunden ohne Termine bedient.
Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme bereits vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen.
Ausgabe (der Zulassungspapiere nach vorheriger Antragsabgabe; s.o.)
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.