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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige beantragen

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (ab Geburt) ein Personalausweis ausgestellt werden.

Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften und Ausweise beider Elternteile und eine Einverständniserklärung erforderlich.

Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
 
Der Ausweis ist 6 Jahre gültig.

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