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Landeshauptstadt Stuttgart

Wahlen

Wahlhelfer (m/w/d) werden

Möchten Sie sich aktiv an einer Wahl beteiligen? Nutzen Sie die Gelegenheit mittendrin zu sein und ein Stück Demokratie „live“ zu erleben. Die Landeshauptstadt Stuttgart sucht für die Europa-, Regional- und Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wer sich für den Wahlhelfereinsatz melden oder mehr erfahren möchte, kann mit dem Statistischen Amt oder den Bezirksämtern des äußeren Stadtgebiets Kontakt aufnehmen.

Ihre Aufgaben am Wahlsonntag

Am Wahltag werden Sie in einem Stuttgarter Wahllokal und bei der Briefwahlauszählung eingesetzt. Als Mitglied eines Wahlvorstands sorgen Sie dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft. Zu Ihren Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • die Ausgabe der Stimmzettel
  • die Information der Wahlberechtigten über die Anzahl der zu vergebenden Stimmen pro Wahl
  • die Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler
  • die Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Dieses freiwillige Ehrenamt muss unparteiisch ausgeübt werden, z.B. darf während der Tätigkeit kein Zeichen einer politischen Überzeugung sichtbar getragen werden. Außerdem besteht eine Verschwiegenheitspflicht. 

Sie möchten Wahlhelfer (m/w/d) werden?

Dann nehmen Sie gerne mit dem Statistischen Amt oder den Bezirksämtern der äußeren Stadtbezirke Kontakt auf. Am einfachsten melden Sie sich über das Online-Formular an. Wir freuen uns, wenn Sie sich bei uns melden.

Rahmenbedingungen

  • Wahlberechtigung: Wer sich freiwillig engagieren möchte, muss für die Wahlen am 9. Juni 2024 wahlberechtigt, d.h. mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Vorkenntnisse sind nicht nötig. Neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Wahlsonntag direkt vor Ort eingewiesen.
  • Einsatzzeiten im Wahllokal: Entweder Frühschicht (7:30 bis 13:00 Uhr und 17:45 Uhr bis
    zum Abschluss der Auszählung) oder Spätschicht (12:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung). Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher übernimmt die Schichteinteilung.
  • Einsatz bei Briefwahlauszählung: Ab 13:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung.
    Die Auszählung findet räumlich benachbart zu den Wahllokalen statt.
  • Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 11 Euro pro Stunde. Bei Einstimmenwahlen ist ein Tageshöchstsatz von 77 Euro vorgesehen, bei
    Mehrstimmenwahlen wird der Tageshöchstsatz jeweils einige Monate vorher festgelegt. Für die Wahlen am 9. Juni 2024 erhalten Sie in der Regel einen Tagessatz von 99 Euro.
Statistisches Amt

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