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Landeshauptstadt Stuttgart

Förderprogramme

„CSRD Support“ für Unternehmen

Das Programm „Auf Nachhaltigkeit schalten – CSRD Support“ unterstützt Stuttgarter Unternehmen beim Einstieg in die neue EU‐Nachhaltigkeitsberichterstattung. Umgesetzt wird das Programm von der städtischen Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart.

Europäische Nachhaltigkeitberichterstattung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt seit Januar 2023.

Die EU‐Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) gilt seit Januar 2023. Sie verpflichtet Unternehmen europaweit zu einer Nachhaltigkeits‐Berichterstattung. Börsennotierte Unternehmen müssen bereits in 2025 erstmals einen Bericht vorlegen. Für die sogenannte „zweite Welle“ von Unternehmen, die in den Folgejahren berichten sollen, galten bislang die folgenden Schwellenwerte (mindestens zwei von drei Kriterien): 

• Das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Mitarbeitende.

• Das Unternehmen erwirtschaftet einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.

• Das Unternehmen kommt auf eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. 

Diese stehen aktuell in der EU wieder in Frage; wahrscheinlich ist, dass erst Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden CSRD berichtspflichtig werden. 

CSRD‐Schwerpunkte kennen

Nachhaltigkeitsthemen werden für Unternehmen immer wichtiger. Der Markt für Produkte und Dienstleistungen wird sich immer mehr an nachhaltigen Aspekten ausrichten. Die CSRD‐Richtlinie der EU setzt die großen Nachhaltigkeitsschwerpunkte für Unternehmen und formuliert entsprechende Kriterien, über die Bericht erstattet werden muss.

Die Anforderungen an die CSRD‐Berichte sind komplex. Insbesondere für bislang nicht berichtende Unternehmen sind sie herausfordernd. Inhaltliche Auflagen, Methoden und Prozesse sind neu und müssen von den meisten erst erlernt werden. Das betrifft nicht nur berichtspflichtige Unternehmen, sondern auch deren Geschäftspartner in der Lieferkette. Auch Banken fallen unter diese Regulierung. Kredite und Investments werden in Zukunft an CSRD‐Kriterien ausgerichtet sein.

Deshalb empfiehlt es sich für jedes Unternehmen, zumindest die Grundzüge der CSRD‐Schwerpunkte zu kennen. Unternehmen unterhalb der Berichtspflicht können nach den „Voluntary Small and Medium Sized Enterprises“ (VSME) Standards berichten: sie passen inhaltlich zur CSRD und helfen somit, die Angaben zu machen, die in Lieferketten üblicherweise erfragt werden.

Das Wissen, das mit der Kenntnis von CSRD und VSME‐Standards einher geht,bietet Chancen, Geschäftsmodelle anzupassen, Innovationen anzustoßen und sich am Markt mit nachhaltigen, CSRD konformen Angeboten zu positionieren. Interviews mit Stuttgarter Unternehmen im Vorfeld haben gezeigt, dass ein Förderangebot zur neuen CSRD‐Richtlinie auf großen Bedarf trifft. Die Stadt Stuttgart hat sich deshalb entschieden, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Unternehmen auf diesem Weg zu begleiten.

Angebote des Förderprogramms „CSRD Support“

Auftakt im Jahr 2023

Bei der Auftaktveranstaltung zum Förderprogamm „CSRD Support“ für Stuttgarter Unternehmen am 10. Mai 2023 gab es im Rathaus Stuttgart spannende Impulse von Fachleuten. So berichtete unter anderem Nachhaltigkeitsforscher Prof. Dr. André Reichel von nachhaltigen Geschäftsmodellen. Prof. Dr. Kerstin Lopatta vom EFRAG Sustainability Reporting Board informierte zur CSRD‐Entwicklung und ‐Umsetzung. 

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Projektpartner

Logo Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH
Abteilung Wirtschaftsförderung

Dr. Isabell Sprenger

Koordination Nachhaltiges Wirtschaften

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