Was tun bei häuslicher Gewalt?
Noch Ende der 1990er Jahre wurde häusliche Gewalt als Privatsache angesehen. Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes (Öffnet in einem neuen Tab) im Jahr 2002 ist der Schutz davor staatliche Aufgabe. Zu den Formen von häuslicher Gewalt zählen physische, psychische, sexuelle, soziale und ökonomische Gewalt in der Ehe und Partnerschaft.
Häusliche Gewalt ist oft mit dem Gefühl von Scham verbunden. Viele Opfer fühlen sich schuldig, weil sie die häusliche Situation nicht kontrollieren können. Gewaltausübende indes sind sich nicht selten der Schuld bewusst, finden aber keinen Ausweg aus dem Verhaltensmuster. Der erste und wichtigste Schritt für beide Seiten ist, Hilfe zu suchen und anzunehmen.
Hilfe und Beratungsangebote
In Stuttgart gibt es einige Anlaufstellen für Opfer und Täter/innen von häuslicher Gewalt:
- Bei akuten Fällen und Notfällen ist die Polizei der erste Kontakt unter dem Notruf 110.
- Unterstützung bieten die Beratungszentren des Sozialamts und Jugendamts der Stadt Stuttgart.
- Die städtische Initiative STOP: Stuttgart gegen Gewalt (Öffnet in einem neuen Tab) berät und unterstützt ebenfalls Opfer häuslicher Gewalt sowie Menschen, die Gewalt ausüben und Hilfe suchen.
- Eine Übersicht an Beratungsstellen und Hilfsangeboten für besonders schutzbedürfte Geflüchtete gibt es bei den Downloads.
- Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (Öffnet in einem neuen Tab) ist ein bundesweites Beratungsangebot und ist erreichbar unter der Nummer 08000 116 016.
Häusliche Gewalt und Chancenungleichheit
Einige Zahlen machen deutlich, wie akut und vielfältig die Fälle von häuslicher Gewalt sind. Die kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes von 2018 zeigt, dass insgesamt 140.755 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind. Knapp 114.393 Opfer waren weiblich. Das sind 81 Prozent aller Fälle. Die Statistik erfasste folgende versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen:
- vorsätzliche, einfache Körperverletzung: 68.500 Fälle
- gefährliche Körperverletzung: rund 12.100 Fälle
- Bedrohung, Stalking, Nötigung: 28.700 Fälle
- Freiheitsberaubung: 1.612 Fälle
- Mord und Totschlag: 324 Fälle
Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in Partnerschaften sind die Opfer zu etwa 98 Prozent weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es rund 89 Prozent. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 77 Prozent der Opfer Frauen. In Stuttgart gab es 2019 insgesamt 925 Fälle von häuslicher Gewalt mit Polizeieinsatz. 80 Prozent der Opfer waren weiblich.
Diese statistischen Auswertungen zeigen jedoch nur die polizeilich bekannt gewordenen Fälle, das sogenannte Hellfeld. Eine Dunkelfeld-Studie der europäischen Grundrechteagentur (FRA) kam 2014 zu dem Ergebnis, dass in Deutschland jede dritte Frau zwischen 18 und 74 Jahren mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner erlebt hat.
STOP: Intervention und Prävention von häuslicher Gewalt
Die Mehrheit der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen. Die Abteilung für Chancengleichheit und Diversity sieht neben dem gesetzlichen Gleichstellungsauftrag auch die Notwendigkeit, mit einem umfangreichen Interventions- und Präventionsangebot in der Landeshauptstadt häuslicher Gewalt entgegenzuwirken.
Dafür wurde die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) (Öffnet in einem neuen Tab) gegründet, die von der Abteilung koordiniert sowie kontinuierlich konzeptionell und strategisch weiterentwickelt wird. Dabei geht es neben dem Aufbau des Hilfesystems und der Entwicklung von konkreten Maßnahmen auch darum, öffentliche Wahrnehmung für das nicht selten als Tabu empfundene Thema zu schaffen. Weitere Informationen zu STOP sowie zu Gewalt in häuslicher Pflege erhalten Sie über die Themenübersicht.