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Landeshauptstadt Stuttgart

Kinderbetreuung

Kindertagespflege in Stuttgart

Die Stadt Stuttgart unterstützt Eltern bei der Kindertagesbetreuung und sorgt mit ihren Kooperationspartnern für die notwendige Qualifizierung.

Kreativ lernen: Malen mit Fingerfarben ist für die Kleinen ein Highlight.

Was ist Kindertagespflege?

Ursprünglich war das Modell der Kindertagespflege darauf ausgelegt, das eigene Kind gemeinsam mit weiteren Kindern gleichzeitig im eigenen Haushalt zu betreuen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.

Heutzutage sind neben diesem traditionellen Modell weitere Formen gängig:

  • Kindertagespflege im Haushalt der Erziehungsberechtigten: Betreuung eines Kindes oder mehrerer Geschwisterkinder durch eine sogenannte Kinderfrau oder einen Kindermann
  • Kindertagespflege in separat angemieteten Räumen: Betreuung von bis zu 5 Kindern gleichzeitig von einer einzelnen Tagespflegeperson
  • Großtagespflege: Betreuung von bis zu 9 Kindern gleichzeitig von mindestens 2 Tagespflegepersonen in zusätzlich angemieteten Räumen oder im Haushalt einer Tagespflegeperson

Die Kindertagespflege ist eine familiäre und individuelle Betreuung von Kindern in Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson. Der Fokus liegt dabei auf der Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung (Kita) dar. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. 

Kindertagespflege ist generell auch für Kinder bis 14 Jahren ergänzend zur Kita oder Schule möglich. Die Betreuungszeiten des Kindes können flexibel und individuell mit der Tagespflegeperson abgestimmt werden.

Auf einen Blick:

  • Gleichwertiges Angebot zur Kita
  • Betreuung von Kindern vorwiegend im Alter von 0 bis 3 Jahren
  • Betreuung in einer Kleingruppe mit einer festen Bezugsperson
  • Familienähnliche Strukturen
  • Flexibles Betreuungsangebot in Absprache mit der Tagespflegeperson
  • Auch ergänzendes Angebot zur Kita oder Schule
Jugendamt

Unterhaltsvorschusskasse, Kindertagespflege

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