Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein wichtiger Baustein der Kinderbetreuung. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern (§ 22 Abs. 3 SGB VIII).
Die Betreuung erfolgt im Haushalt einer Kindertagespflegeperson, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Tagesmütter und Tagesväter können bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Auch ein Zusammenschluss von mindestens 2 Kindertagespflegepersonen zu einer so genannten Großtagespflege mit einer Betreuung von bis zu 9 Kindern gleichzeitig ist möglich.
Die Kindertagespflege auf einen Blick
- Gleichrangiges Angebot zu einer Betreuung in einer Kita
- Betreuung von Kindern bis 14 Jahren möglich, vorwiegend für Kinder von 0 bis 3 Jahren
- Betreuung in einer Kleingruppe mit einer festen Bezugsperson
- Familienähnliche Strukturen
- Flexibles Betreuungsangebot in Absprache mit der Kindertagespflegeperson
- gemeinsame Betreuung eigener und fremder Kinder möglich
- Auch ergänzendes Angebot zur Kita oder Schule
- Unterstützt aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
Gut zu wissen! Kindertagespflege in Stuttgart
Häufige Fragen zur Betreuung in der Kindertagespflege
Kindertagespflege als berufliche Perspektive
In sieben Schritten Kindertagespflegeperson werden
Informationen zum Einkommen als Kindertagespflegeperson
Masern in der Kindertagespflege
Monatliche Erstattung der Sozialversicherung ab 1. Januar 2024
Anträge und Merkblätter zum Download
Anträge und Merkblätter für Eltern
Anträge und Merkblätter für Tagesmütter und Tagesväter
Anträge bei angestellten Kindertagespflegepersonen
Online-Service
Sie können die Förderung auf Kindertagespflege online beantragen.