Die Gesamtverantwortung zur Erfüllung der Aufgaben in der Kindertagespflege obliegt dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Aufgaben der Kindertagespflege in Stuttgart werden im Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart von der Dienststelle Kindertagespflege wahrgenommen. Zusätzlich wurde der Caritasverband für Stuttgart e. V. (Öffnet in einem neuen Tab) unter anderem mit den Aufgaben der Qualifizierung, Beratung, Begleitung und Vermittlung in der Kindertagespflege beauftragt, an deren Umsetzung das Jugendamt aktiv eingebunden ist.
Die Fachberatung Kindertagespflege des Caritasverbands (Öffnet in einem neuen Tab) berät und informiert unter anderem zu folgenden Themen:
- Suche nach einer/einem passenden Tagesmutter oder Tagesvater
- Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- Privatrechtlicher Betreuungsvertrag
- Versicherungsschutz
- Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf
- Pädagogische Themen und Fragen
Das Team der Kindertagespflege des Jugendamts berät und informiert zu folgenden Themen:
- Finanzielle Förderung eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege
- Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung
- Eignung und Erlaubnis zur Kindertagespflege (gem. § 43 SGB VIII), kurz Pflegeerlaubnis
- Freiwillige Leistungen der Stadt (beispielsweise Mietkostenzuschuss für Großtagespflegen)