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Landeshauptstadt Stuttgart

Kinder und Jugendliche

Haus des Jugendrechts

Jugendliche testen gerne Grenzen aus – manche werden dabei wiederholt straffällig. Damit sie nicht auf die schiefe Bahn geraten, ist Orientierung entscheidend. In Stuttgart arbeiten Jugendamt, Justiz und Polizei in den beiden Häusern des Jugendrechts eng zusammen, um Jugendliche in ihrer Entwicklung zu begleiten.

Die digitale Gewalt unter Jugendlichen ist ein wachsendes Problem. Häufige Formen sind Beleidigungen, Hassrede, Cybermobbing, sexualisierte Übergriffe und das Verbreiten diffamierender Bilder. (Symbolbild)

Sachbeschädigung, Körperverletzung, Ladendiebstahl oder Schwarzfahren – solche Straftaten begehen Jugendliche meist vereinzelt und in begrenztem Ausmaß. Häufig geschehen diese Delikte impulsiv und aus der Situation heraus. Mögliche Ursachen sind Gruppenzwang, Langeweile, Frustration oder spontane Gelegenheiten. Dennoch können solche Taten für die Betroffenen erhebliche materielle und psychische Folgen haben. Im Vergleich zur Erwachsenenkriminalität bleibt das Ausmaß der Jugendkriminalität jedoch deutlich geringer.

Junge straffällige Menschen sind zwischen 14 und 20 Jahre alt. Die meisten von ihnen beenden ihre strafbaren Handlungen von selbst, ohne dass besondere Interventionen erforderlich sind. Nur ein kleiner Teil entwickelt sich zu sogenannten Intensivtätern, die durch wiederholte Straftaten auffallen. Um Rückfällen und weiteren Schäden vorzubeugen, sind gezielte Prävention und konsequente Reaktionen besonders wichtig.

Straffällige Jugendliche individuell unterstützen

Hier greifen das deutsche Jugendstrafrecht und das Konzept des Hauses des Jugendrechts ineinander: Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt arbeiten dort eng und koordiniert zusammen. Jugendstraftaten werden zeitnah nach ihrem Geschehen bearbeitet, wobei mit Augenmaß reagiert wird. Im Mittelpunkt steht der Erziehungsgedanke: Jugendliche sollen ihr Verhalten reflektieren, Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmen und bei Bedarf Unterstützung für ihre persönliche Entwicklung erhalten. Nur wenn die Ursachen des Fehlverhaltens gezielt angegangen werden, lassen sich weitere Straftaten wirksam verhindern.

Die Erziehungsmaßnahmen werden individuell ausgewählt – je nach Lebenssituation und Reifegrad des Jugendlichen. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden, ein Gespräch zwischen Täter und Opfer, Kurse gegen Gewalt oder eine längere Betreuung durch einen Sozialarbeiter. Auch andere Unterstützungsangebote können hinzugezogen werden.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS), ein Fachdienst im Jugendamt Stuttgart, führt hierzu Gespräche mit den Jugendlichen. Die JuhiS begleitet die Jugendlichen während des gesamten Verfahrens und unterstützt die Justiz dabei, eine passende Reaktion zu verhängen. Der Fachdienst gibt Stellungnahmen bei Gericht ab und überwacht Weisungen und Auflagen.

Zusätzlich klären die Mitarbeitenden der JuhiS, welche Probleme die Jugendlichen in ihrem Leben haben. Benötigt jemand beispielsweise Hilfe wegen Schulproblemen, Suchtproblemen oder familiären Schwierigkeiten, werden ihm entsprechende Hilfsangebote nach dem Sozialgesetzbuch VIII vermittelt. Alternativ werden die jungen Menschen an andere geeignete Stellen verwiesen.

Modellprojekt startete 1999 in Stuttgart

Die Idee zum Haus des Jugendrechts wurde in den 1990er Jahren entwickelt – einer Zeit, in der die Jugendkriminalität in Deutschland besonders hoch war. Als Reaktion darauf wurde 1999 in Stuttgart‐Bad Cannstatt das erste Haus des Jugendrechts eröffnet, das sich an den amerikanischen „Community Courts“ orientierte. Das Modellprojekt erwies sich als äußerst erfolgreich, sodass sich dieser ganzheitliche Ansatz in vielen Bundesländern etablierte. 2024 wurde ein zweites Haus des Jugendrechts in Stuttgart‐Mitte eröffnet. 

Weil Jugendamt, Justiz und Polizei im Haus des Jugendrechts eng zusammenarbeiten und die Wege kurz sind, können wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden. Auch neue Entwicklungen in der Jugendkriminalität lassen sich so schneller erkennen. Das Haus des Jugendrechts in Bad Cannstatt ist für den Amtsgerichtsbezirk Bad Cannstatt zuständig, während das Haus des Jugendrechts Mitte den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart abdeckt.

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