Mithelfen statt Wegsehen
Auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bei Anzeichen von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Verantwortung zu übernehmen. So können Menschen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Pädagogen oder Nachbarn, aktiv mithelfen und Verdachtsfälle bei den Beratungszentren des Jugendamts melden.
Anlaufstelle für Betroffene: Die Beratungszentren des Jugendamts
Die städtischen Beratungszentren Jugend und Familie des Jugendamts gibt es in allen elf Stadtteilen Stuttgarts. Die spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen bei Konflikten und Notlagen und bieten kostenfreie Beratung und Hilfe für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien. Ein Beratungsgespräch unterliegt dem Sozialgeheimnis und wird im Sinne des Datenschutzes vertraulich behandelt. Eine anonyme Beratung ist auch möglich.
Notaufnahmebereich Jugendamt Stuttgart
Eine Anlaufstelle in Notsituationen und bei Vorfällen ist der rund um die Uhr geöffnete Notaufnahmebereich für Kinder, Jugendliche und Familien in Krisen.
Kinderschutz und Kinderrechte
Zum Schutz von Kindern gehört auch die Wahrung ihrer Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 verabschiedet und von Regierungsvertretern aus aller Welt anerkannt wurde. Das Übereinkommen zählt zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Das Motto „Kinderrechte sind Menschenrechte“ ist hier im wahrsten Sinne des Wortes Programm.
Kinderrechte sind Menschenrechte
Zu den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zählen unter anderem das Recht auf Bildung und Schule, Gesundheitsvorsorge sowie Schutz vor körperlicher und geistiger Gewaltanwendung und Misshandlung und sexuellem Missbrauch. In Artikel 3 Absatz 1 wird explizit die Berücksichtigung des Kindeswohls gefordert. Eine Forderung, die auch im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland als Schutzauftrag für das Jugendamt formuliert wird ( § 8a SGB VIII).
Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart
Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Deutscher Kinderschutzbund LV Baden-Württemberg e. V.
Jugendschutz und Jugendgesetz
Das Jugendamt Stuttgart beschäftigt sich im Fachbereich Jugendschutz mit dem gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz im Rahmen der Kinderhilfe und Jugendhilfe ( SGB VIII). Im Gegensatz zum individuellen Kinderschutz und Jugendschutz geht es dabei nicht um Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch.
Im Fokus stehen die Wahrung der Jugendschutzgesetze sowie der Schutz vor negativen Einflüssen, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, wie zum Beispiel der gefährdende Konsum von Medien und legalen Drogen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt auf seiner Internetseite alle Angaben zum Jugendschutzgesetz auf.
Eigenverantwortung stärken, Gefährdung entgegenwirken
Ein wesentliches Ziel des erzieherischen Jugendschutzes ist es, die Eigenverantwortung der Jugendlichen zu stärken. Zudem werden Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützt, ihre Kinder vor schädlichen Einflüssen zu schützen.
Der strukturelle Jugendschutz hingegen umfasst Maßnahmen der Jugendhilfe, die ein kinderfreundliches und jugendgerechtes Lebensumfeld unterstützen und somit Gefährdungspotential konstruktiv entgegenwirken. Dazu zählen Programme für soziale Integration sowie die Gestaltung von Spielraum und Freizeitstätten. Informationen zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendhilfe für freie Träger gibt es unter Vereinbarung zum Schutzauftrag.