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Landeshauptstadt Stuttgart

Kinder und Jugendliche

Kinderschutz und Jugendschutz

Der gesetzliche Auftrag des Jugendamts gilt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Bei Verdacht und in konkreten Fällen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch ist das Jugendamt eine zentrale Anlaufstelle. Aber auch die Mitwirkung anderer ist gefragt, wenn es um das Wohl von Kindern und Jugendlichen geht.

Kinder brauchen Liebe und Unterstützung und stehen deshalb unter besonderem Schutz.

Mithelfen statt wegsehen

Auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bei Anzeichen von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Verantwortung zu übernehmen. So können Menschen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen, wie zum Beispiel Familienmitglieder, Pädagogen oder Nachbarn, aktiv mithelfen und Verdachtsfälle bei den  Beratungszentren des Jugendamts melden.

Anlaufstelle für Betroffene: Die Beratungszentren des Jugendamts

Die städtischen  Beratungszentren Jugend und Familie des Jugendamts gibt es in allen elf Stadtteilen Stuttgarts. Die spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen bei Konflikten und Notlagen und bieten kostenfreie Beratung und Hilfe für betroffene Kinder, Jugendliche und Familien. Ein Beratungsgespräch unterliegt dem Sozialgeheimnis und wird im Sinne des Datenschutzes vertraulich behandelt. Eine anonyme Beratung ist auch möglich. 

Notaufnahmebereich Jugendamt Stuttgart

Eine Anlaufstelle in Notsituationen und bei Vorfällen ist der rund um die Uhr geöffnete Notaufnahmebereich für Kinder, Jugendliche und Familien in Krisen.

Kinderschutz und Kinderrechte

Zum Schutz von Kindern gehört auch die Wahrung ihrer Rechte, die in der  UN-Kinderrechts­konvention (Öffnet in einem neuen Tab) von 1989 verabschiedet und von Regierungsvertretern aus aller Welt anerkannt wurde. Das Übereinkommen zählt zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. Das Motto „Kinderrechte sind Menschenrechte“ ist hier im wahrsten Sinne des Wortes Programm.

Kinderrechte sind Menschenrechte

Zu den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zählen unter anderem das Recht auf Bildung und Schule, Gesundheitsvorsorge sowie Schutz vor körperlicher und geistiger Gewaltanwendung und Misshandlung und sexuellem Missbrauch. In Artikel 3 Absatz 1 wird explizit die Berücksichtigung des Kindeswohls gefordert. Eine Forderung, die auch im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland als Schutzauftrag für das Jugendamt formuliert wird ( § 8a SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)).

Jugendschutz und Jugendschutzgesetz

Das Jugendamt Stuttgart beschäftigt sich im Fachbereich Jugendschutz mit dem gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz im Rahmen der Kinderhilfe und Jugendhilfe ( SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab)). Im Gegensatz zum individuellen Kinderschutz und Jugendschutz geht es dabei nicht um Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch.

Im Fokus stehen die Wahrung der Jugendschutzgesetze sowie der Schutz vor negativen Einflüssen, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, wie zum Beispiel der gefährdende Konsum von Medien und legalen Drogen oder auch die Überforderung beziehungsweise Ausbeutung durch Kinderarbeit.

Zu den wichtigsten Gesetzen in diesem Kontext gehören das  Jugendschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab), das  Jugendarbeitsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) und der  Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Öffnet in einem neuen Tab).

Ein konkretes Anwendungsbeispiel beschreibt der Flyer „Schülerpraktikum und Arbeitsschutz“:

Weitere Informationen und Empfehlungen für Kinder, Jugendliche, Familien, pädagogische Fachkräfte und Gewerbetreibende finden sich auf diesen Internetportalen: 

 Blinde Kuh (Öffnet in einem neuen Tab) – Die Suchmaschine für Kinder

 Handysektor (Öffnet in einem neuen Tab) – Unabhängige Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Fachkräfte rund um den digitalen Alltag

 Schau hin! (Öffnet in einem neuen Tab) – Die Initiative hilft Familien bei der Medienerziehung

 Medien kindersicher (Öffnet in einem neuen Tab) – Das Portal zum technischen Jugendmedienschutz

 Jugendschutz aktiv (Öffnet in einem neuen Tab) – Informationen für Eltern und Erziehende sowie Gewerbetreibende und Veranstalter*innen   

Eigenverantwortung stärken, Gefährdung entgegenwirken

Ein wesentliches Ziel des erzieherischen Jugendschutzes ist es, die Eigenverantwortung der Jugendlichen zu stärken. Zudem werden Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützt, ihre Kinder vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Der strukturelle Jugendschutz hingegen umfasst Maßnahmen der Jugendhilfe, die ein kinderfreundliches und jugendgerechtes Lebensumfeld unterstützen und somit Gefährdungspotential konstruktiv entgegenwirken. Dazu zählen Programme für soziale Integration sowie die Gestaltung von Spielraum und Freizeitstätten. Informationen zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendhilfe für freie Träger gibt es unter  Vereinbarung zum Schutzauftrag.

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