Zuständigkeiten im Rahmen des Asylverfahrens
Kommen Asylsuchende in Deutschland an, müssen sie sich unmittelbar bei einer staatlichen Stelle melden. Das Asylgesuch kann zum Beispiel direkt an der Grenze bei der Bundespolizei geschehen oder im Inland bei der Polizei, bei der Ausländerbehörde oder bei einer Dienststelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Danach bekommen Asylsuchende einen Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes. (Öffnet in einem neuen Tab)
Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt und entschieden. Es informiert auf seiner Homepage über den Ablauf des Asylverfahrens (Öffnet in einem neuen Tab), zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes. Das BAMF hat mehrere Außenstellen in Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab), an denen das Asylverfahren entschieden wird.
In Baden-Württemberg steuert das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) (Öffnet in einem neuen Tab)landesweit die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung, also die Zuweisung der Asylbewerber in die Stadt- und Landkreise.
Werden Flüchtlinge in Stuttgart untergebracht, dann sind unter anderem folgende Behörden in der Landeshauptstadt Stuttgart wichtige Ansprechpartner, zum Beispiel das Bürgerbüro und die Ausländerbehörde sowie der Bürgerservice Soziale Leistungen und die Clearingstelle Sprachliche Integration des Amts für Soziales und Teilhabe.
Flüchtlingspolitik - Der Stuttgarter Weg
Die Landeshauptstadt Stuttgart trägt dafür Sorge, dass alle Flüchtlinge gut betreut und beraten werden und sich somit gut und problemlos in unserer Gesellschaft zurechtfinden. Den Rahmen dafür bildet der „Pakt für Integration“ des Landes Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab), an dem sich die Landeshauptstadt beteiligt. Auch für die Unterbringung der Flüchtlinge ist gesorgt. Zuständig dafür ist das Amt für Soziales und Teilhabe in Zusammenarbeit mit zahlreichen freien Trägern. Die Taskforce „Unterbringung Geflüchteter“ bespricht regelmäßig alle wichtigen Punkte zu dieser Aufgabe und stellt strategische Weichen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt bei ihrer Flüchtlingspolitik den sogenannten "Stuttgarter Weg". Bei dieser Strategie greifen verschiedene Maßnahmen ineinander: Flüchtlinge werden in Stuttgart dezentral untergebracht, möglichst in allen Stadtbezirken. Die Willkommens- und Anerkennungskultur wird gelebt und gestärkt. Es findet eine enge Kooperation mit ehrenamtlich Engagierten statt.
Flüchtlingshilfe - mit Empowerment zur Selbsthilfe
Die Devise der Abteilung Integrationspolitik lautet: vom Dialog zum "Self-Empowerment". Flüchtlinge sollen ihre eigenen Fähigkeiten erkennen und entwickeln, so dass sie ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen und andere dabei unterstützen können. Diese Hilfe zur Selbsthilfe ist der zentrale Baustein der Integrationsarbeit in Stuttgart.
Supportgroup Refugees Stuttgart
Die Supportgroup Refugees Stuttgart ist ein stadtweites Netzwerk von Flüchtlingen für Flüchtlinge. Das Themenspektrum dieses Helferkreises reicht von Sprache über Bildung bis hin zur Gestaltung der Freizeit und des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Die Abteilung Integrationspolitik zieht die Supportgroup Refugees Stuttgart bei der Planung und Umsetzung neuer Projekte regelmäßig zu Rate. Wenn Sie Fragen zu dem Netzwerk haben oder sich daran beteiligen möchten, können Sie sich an die Abteilung Integrationspolitik wenden.