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Landeshauptstadt Stuttgart

Informationen der Ausländerbehörde

Terminvereinbarung

Hier finden Sie Informationen, wie Sie mit der Ausländerbehörde einen passenden Termin für Ihr Anliegen finden können. Besuche bei der Ausländerbehörde in der Eberhardstraße 39 sind nur noch mit Terminbestätigung möglich.

Termine per E-Mail und Telefon vereinbaren

Besuche bei der Ausländerbehörde in der Eberhardstraße 39 sind nur noch mit Terminbestätigung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt in der Regel per E-Mail oder Telefon. Das für Sie zuständige Team ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Aufgrund der personellen Kapazitäten kann es länger dauern, bis wir Ihnen einen Termin anbieten können. Bitte haben Sie daher Geduld und warten Sie auf die Rückmeldung der Ausländerbehörde.

Termine online buchen

Für einige Dienstleistungen der Ausländerbehörde können Sie online einen Termin buchen.

Servicepoint der Ausländerbehörde

Spezielle ausländerrechtliche Anliegen können Sie beim Servicepoint der Ausländerbehörde erledigen. Für diese können Sie online einen Termin buchen. Freie Termine werden für die nächsten zwei Wochen und im Rahmen der täglichen personellen Kapazitäten angezeigt.

Mit folgenden Anliegen können Sie zum Servicepoint kommen:

  • Übertragung eines bestehenden Aufenthaltstitels auf einen neuen Nationalpass (sogenannte "Überträge")
  • Abgabe von Verpflichtungserklärungen
  • Abgabe von Passverlustanzeigen sowie Verlustanzeigen aufenthaltsrechtlicher Dokumente
  • Prüfung und Ausstellung sogenannter „Nichterlöschensbescheinigungen“ nach § 51 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes

Sollte das Kontingent an Online-Terminen ausgeschöpft sein, bitten wir Sie, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen. Termine können jederzeit geändert, storniert oder verschoben werden, so dass diese wieder zur Verfügung stehen. Sofern personell möglich werden zusätzlich für die Übertragung eines bestehenden Aufenthaltstitel täglich um 8 Uhr neue Online-Termine, lediglich donnerstags erst um 9 Uhr freigeschaltet.

Hinweis zur Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum: Die Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum können Sie auch direkt in jedem Bürgerbüro - ohne Termin - erhalten.

Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Für Sie wurde ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei bestellt. Sobald Sie den PIN-Brief erhalten, können Sie online einen Termin buchen, um Ihren Aufenthaltstitel abzuholen. Freie Termine werden für die nächsten fünf Wochen angezeigt.

  • Aufenthaltstitel, die seit dem 10.01.2024 beantragt wurden: Sie müssen online einen Termin zur Abholung vereinbaren, damit Ihnen das Dokument ausgehändigt werden kann.
  • Aufenthaltstitel, die vor dem 10.01.2024 beantragt wurden: Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen per Post zugesandt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Briefkästen zugänglich und gut beschriftet sind. Wenn Sie online einen Termin buchen, kann dies den Prozess beschleunigen und Sie können Ihr Dokument schneller erhalten.

Notfall-Termin

Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Fiktionsbescheinigung ist bereits abgelaufen oder endet in den nächsten sieben Tagen? Nur dann können Sie  online einen Notfall-Termin (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen.

Amt für öffentliche Ordnung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Symbolbild Organisations-Kontakt

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