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Landeshauptstadt Stuttgart

Informationen der Ausländerbehörde

Terminvereinbarung

Hier finden Sie Informationen, wie Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren können. Für spezielle Anliegen, wie Überträge, können Sie ohne Terminvereinbarung zum Servicepoint der Ausländerbehörde kommen.

Übersetzung / Translation

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Möglichkeiten zur Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung mit uns erfolgt in der Regel per E-Mail oder Telefon. Aufgrund der personellen Kapazitäten kann es länger dauern, bis wir Ihnen einen Termin anbieten können. Wir bitten daher um Ihre Geduld. Warten Sie auf eine Nachricht der Ausländerbehörde und sehen Sie bitte von Nachfragen ab.

Folgende Ausnahme gilt bei der Terminvereinbarung: Ihr Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Visum) oder Ihre Fiktionsbescheinigung ist bereits abgelaufen oder endet in den nächsten sieben Tagen? Nur dann können Sie online einen  Notfalltermin beantragen. Dieses Verfahren ersetzt die Ausgabe von Wartemarken für Notfälle bei der Ausländerbehörde.

Servicepoint der Ausländerbehörde

Für spezielle Anliegen können Sie ohne Terminvereinbarung zum Servicepoint der Ausländerbehörde kommen.

Terminvereinbarung per E-Mail und Telefon

Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte per E‐Mail oder telefonisch. Das für Sie zuständige Team ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Ausstellung der Dokumente

Bereits beantragte elektronische Aufenthaltstitel werden Ihnen grundsätzlich per Post zugestellt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Briefkästen zugänglich und gut beschriftet sind. Sofern möglich, werden beantragte elektronische Aufenthaltstitel sukzessive auch vermehrt nach Terminvereinbarung direkt in der Ausländerbehörde ausgehändigt. Bitte geben Sie daher immer eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse an, unter der Sie kurzfristig erreichbar sind.

Bearbeitungszeit

Da wir derzeit sehr viele Anträge auf einen elektronischen Aufenthaltstitel bearbeiten müssen, kann sich die Aushändigung oder Zusendung per Post nach der persönlichen Vorsprache um bis zu drei Monate verzögern. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

Amt für öffentliche Ordnung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

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