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Landeshauptstadt Stuttgart

Kulturservice

Ausstellungsvergütung

Die Verbesserung der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern und angemessene Vergütungen im Kulturbetrieb sind wichtige Anliegen der Kulturpolitik der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist eine der ersten deutschen Großstädte, die die wichtige kulturpolitische Forderung einer „Honorierung von Künstler*innen“ in einem konkreten Vergabemodell umgesetzt hat.

Ausstellungsvergütung für Künstler*innen in Stuttgart ab 2023

Ab 2023 erhalten Künstler*innen für ihre Ausstellungen in städtisch geförderten Institutionen eine Ausstellungsgrundvergütung. Dieses „Modell für Stuttgart“ für die Vergabe dieser Ausstellungsgrundvergütungen in der Landeshauptstadt sowie eine entsprechende Förderrichtlinie wurden vom Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am 12. Oktober 2022 beschlossen. Damit ist die Landeshauptstadt, neben Berlin und Hamburg, eine der ersten deutschen Großstädte, die die wichtige kulturpolitische Forderung einer „Honorierung von Künstler*innen“ in einem konkreten Vergabemodell umgesetzt hat.

Vergabemodell in einem partizipativen Prozess entwickelt

Auf eine Initiative aus der Künstler*innenschaft hin, stellte der Gemeinderat der Landeshauptstadt im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 ab 2023 zunächst für vier Jahre 210.000 Euro pro Jahr für die Gewährung von Ausstellungshonoraren im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung.

In einem Beteiligungsprozess mit Künstler*innen und Vertreter*innen von Kulturinstitutionen sowie der Kulturverwaltung wurde das „Modell für Stuttgart“ für die Vergabe dieser Mittel in der Landeshauptstadt entwickelt.  Zur Förderrichtlinie Ausstellungsgrundvergütung (Öffnet in einem neuen Tab)

Vergabe im Rahmen der bestehenden Förderstrukturen

Gemäß dem Modell stehen die Mittel für die Ausstellungsgrundvergütung zunächst den Kultureinrichtungen der Bildenden Kunst zur Verfügung, die von der Landeshauptstadt institutionell gefördert werden. Fördermittel, die hier nicht abgerufen werden, werden im Rahmen der Projektförderung Bildende Kunst künftig auch für  Ausstellungsvergütungen (Öffnet in einem neuen Tab) vergeben. Anträge im Rahmen der Projektförderung können von Kulturinstitutionen aller Sparten gestellt werden. Damit ermöglicht es das „Modell für Stuttgart“, bei der Verteilung der Ausstellungsgrundvergütung das gesamte Förderspektrum bestehend aus institutioneller und projektbezogener Förderung zu berücksichtigen.

Der Begriff „Ausstellungsgrundvergütung“ wurde gewählt, um zu verdeutlichen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart mit ihrer Förderung nur einen Basis-Beitrag zur Honorierung von Künstler*innen leistet. Die zu Grunde gelegten Vergütungspauschalen verstehen sich als Mindestvergütungen, die von den Institutionen aus eigenen Mitteln erhöht werden können.

Das Stuttgarter Modell − ein Pilotprojekt

Das Stuttgarter Modell im Bereich Ausstellungshonorare versteht sich als ein Pilotprojekt, das sich im Laufe des kommenden Jahres bewähren muss. Gemeinsam mit Künstler*innen und Institutionen wird es die Kulturverwaltung nach dem ersten Vergabejahr evaluieren und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen.

Der partizpative Prozess:

Kulturamt

Anna Maria Heckmann

Symbolbild Personen-Kontakt
Fachreferentin Bildende Kunst

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Kulturamt / Julia Sang Nguyen
  • Jochen Detscher / Kulturamt
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  • Jochen Detscher / Kulturamt
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  • Kulturamt
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