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Landeshauptstadt Stuttgart

Bauen

Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum

Unter Aufgrabungen sind sämtliche Straßenbauarbeiten im Straßenkörper zu verstehen. Öffentliche Straßen sind laut Straßengesetz Baden-Württemberg Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Den Antrag auf Aufgrabungen können sie ganz bequem online per E-Mail oder als Online-Antrag stellen.

Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren

Alle Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum im Stadtgebiet Stuttgart bedürfen einer Zustimmung des Tiefbauamts als Straßenbaulastträger (wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis), welche Bestandteil der schriftlichen verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Amt für öffentliche Ordnung als Straßenverkehrsbehörde wird.

Die Beantragung der wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis und die Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung/ Ausnahmegenehmigung erfolgt mit einem Verfahrensgang.

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Bildnachweise

  • Tiefbauamt
  • Getty Images/vitranc
  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart
  • Getty Images/Geber86