Zwei Beratungsstufen
Der Bürgerservice Bauen beim Baurechtsamt dient den Bürgerinnen und Bürgern als allgemeiner Ansprechpartner rund um das Thema Bauen. Die Mitarbeiter beraten Sie zu den verschiedenen Anliegen. Die Beratung erfolgt in zwei Stufen.
Beratungsstufe 1
Der Bürgerservice Bauen informiert Sie zu folgenden Themen:
- Planungsrechtliche Bebaubarkeit eines Grundstücks. Die Beratung erfolgt anhand eines Datenblattes, das die wesentlichsten grundstücksbezogenen Regelungen beinhaltet. Dies sind zum Beispiel Bebauungsplaninformationen, Angaben zu Sanierungsgebieten, Denkmalschutz oder Natur- und Landschaftsschutz.
- Welche Verfahren für ein Bauvorhaben allgemein einschlägig sind.
- Allgemeine bauordnungsrechtliche Regelungen, wie zum Beispiel Abstände und Stellplätze.
- Informationen zu grundstücksrelevanten Vorgängerverfahren anhand der Bauakte. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Akteneinsicht handelt. Ob die angefragte Bauakte verfügbar ist, erfragen Sie bitte mindestens zwei Arbeitstage vorher per E-Mail.
- Planeinsicht der Angrenzer im baurechtlichen Verfahren.
Beim Bürgerservice Bauen sind auch grundstücksbezogene Abfragen möglich. Sie können schriftlich oder per E-Mail beauftragt werden. Folgende Abfragen sind möglich:
- Flurstücksbezogene Abfrage des Baulastenverzeichnisses. Die Abfragemöglichkeit gilt nur für belastete Grundstücke. Bei mehreren Parzellen müssen diese einzeln abgefragt werden. Liegt keine Baulast vor, wird ein Negativattest für die jeweils abgefragte Parzelle ausgestellt. Soweit Baulasten digital vorliegen, erfolgt die Abwicklung - wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart - digital.
- Auszüge aus dem Flächennutzungs- und Bebauungsplan (Maßstab 1:500, andere Maßstäbe sind nach Absprache gegen Aufpreis möglich).
- Auszüge aus der digitalen Stadtkarte.
- Gebäudestatiken (Es sind nicht alle Statiken digital vorhanden. Bitte erfragen Sie die Verfügbarkeit vorweg per E-Mail. Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.)
Eigentümernamen müssen in der Grundbucheinsichtsstelle im Kundenzentrum des Stadtmessungsamts erfragt werden. Dafür muss das berechtigte Interesse eines Kunden dargelegt werden. Eigentümeradressen können jedoch nicht heraugegeben werden. Als Dienstleistung bietet das Stadtmessungsamt aber die Weiterleitung eines Schreibens mit dem Anliegen eines Kunden an die betroffenen Eigentümer an.
Beratungsstufe 2
Sollten Sie nach der Beratung im Bürgerservice Bauen (Beratungsstufe 1) noch konkrete Fragen zu Ihrem Bauprojekt haben, können Sie sich an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Bauabteilungen wenden (Beratungsstufe 2). Die Beratung in Stufe 1 ist Voraussetzung für die Beratung in der Bauabteilung.
Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminwünsche können in den Geschäftszimmern der jeweiligen Bauabteilung telefonisch hinterlegt werden. Der Sachbearbeiter für Ihren Bezirk vereinbart dann individuell einen Termin. So können lange und unproduktive Wartezeiten verhindert werden. Die Anzahl der Gesprächsteilnehmer ist grundsätzlich auf eine Person beschränkt. Wenn größere Besprechungen mit mehreren Teilnehmern und längerer Dauer erforderlich sind, geben Sie das bitte an. Sie müssen mit längeren Wartezeiten für einen Termin rechnen, da unsere räumlichen Kapazitäten im Amt begrenzt sind.
Die Geschäftszimmer sind telefonisch Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr erreichbar. Freitags können Sie sich zwischen 9 und 12 Uhr melden. Weitere Informationen zu den Bauabteilungen finden Sie im Baurechtsamt.
Gebühren
Anliegen | Preis | Bemerkung |
---|---|---|
Beratungskosten Stufe 1 | 22,40 Euro je angefangene Viertelstunde | unter 15 Minuten kostenfrei |
Beratungskosten Stufe 2 | 41,90 Euro je angefangene Viertelstunde | unter 15 Minuten kostenfrei |
Erweiterte Bauberatung | 41,40 Euro je angefangene Viertelstunde | einschließlich Vor- und Nachbereitung |
Einsicht in Bauakten | von 13,30 Euro bis 44,70 Euro | |
Auszüge aus Bauleitplänen | von 4 Euro bis 50 Euro | |
Auszüge aus digitalen Stadtkarten | von 29,75 Euro bis 83,30 Euro | |
Kopien | von 0,20 Cent bis 1 Euro | je nach Zeitaufwand |
Scans | von 4 bis 8 Euro |
Tipps und Hinweise
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Bauen auseinandersetzt, verliert schnell den Überblick in dem ganzen Prozedere. Deshalb haben wir Ihnen einige Tipps zusammengstellt, die Ihnen bei der Orientierung helfen.
Einen guten Überblick zum Thema geben außerdem die häufigsten Fragen, die vom Baurechtsamt beantwortet werden.
Laufzettel
Der Laufzettel hilft Ihnen bei dabei, den Überblick bei den jeweilgen Beratungen zu behalten. Er ist lediglich als Hilfsmittel gedacht und soll Sie bei Ihrem Besuch im Baurechtsamt unterstützen.
Tipps für den Mailkontakt
Schriftliche und gebührenpflichtige Aufträge wie zum Beispiel Baulasten, Bebauungsplanabfragen, Katasterabfragen können Sie per Mail stellen. Gleiches gilt für allgemeine Fragen und Auskünfte.
Diese Angaben sind für Ihre schriftlichen Aufträge erforderlich:
- Genaue Bezeichnung des Gebäudes (Flurstücksnummer beziehungsweise amtliche Gebäudebezeichnung)
- Vollständige Angabe des Antragstellers (als Gebührenschuldner): Name, Anschrift, Wohnort. Für Anträge, die im Auftrag Dritter erfolgen, ist dies ausdrücklich mitzuteilen und eine entsprechend lautende Vollmacht vorzulegen.
- Genaue Benennung Ihres Auftrags (zum Beispiel Baulastabfrage, qualifizierte Planrechtsauskunft, Katasterabfrage und der gleichen).
Die Bearbeitungszeit schriftlicher Anfragen überschreitet in der Regel zwei Wochen zuzüglich Postlaufzeiten nicht. Besonders dringende Anfragen sollten persönlich im Bürgerservie Bauen zu den Öffnungszeiten gestellt werden.
Die Flurstücksnummern finden Sie im Stadtplan.
Eine Gebührenbefreiung für Studenten kennt das Gebührenrecht in Baden-Württemberg nicht. Wir stellen Studierenden jedoch nicht datengeschützte Unterlagen für ein Objekt kostenfrei zur Verfügung, soweit der Zeitaufwand dafür eine Stunde nicht überschreitet. Einen darüberhinausgehenden Zeitaufwand wird in Rechnung stellen.
Für studentische Projekte, die im Auftrag von Firmen erstellt beziehungsweise durchgeführt werden oder die einen firmenbezogenen Hintergrund haben, sind die jeweils entstandenen Gebühren vollständig zu entrichten.
Notwendige Kopien sind selbständig und auf eigene Rechnung anzufertigen. Hierzu stehen Kopierer im Bürgerservice Bauen zur Verfügung.
Datenschutz
Informationen aus Bauakten unterliegen besonderen Datenschutzanforderungen. Eine Akteneinsicht in die Bauakten ohne besondere Vollmacht des Grundstückseigentümers beschränkt sich deshalb allein auf die Gebäudeansichten. Alle weiteren Informationen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. Vollmacht des Eigentümers gegeben.
Bei Fragen zu den Grundstückseigentümern wenden Sie sich an die Grundbucheinsichtsstelle beim Stadtmessungsamt.
Handelt es sich um ein städtisches Grundstück, wenden Sie sich wegen der Vollmacht bitte an das Liegenschaftsamt.
Weitere Downloads und Formulare
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Barrierefreies Bauen (nach DIN 18040)
Fliegende Bauten
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Allgemeine Hinweise und Hilfestellungen
- Anleitung für den vollständigen Antrag I MerkblattPDF-Datei135,82 kB
- Einbruchschutz
- Entwässerungsgesuche LeitfadenPDF-Datei709,22 kB
- Fachämter KontaktdatenPDF-Datei143,12 kB
- Gartenhaus InformationsblattPDF-Datei258,87 kB
- Gewerbliche Vorhaben (Checkliste)PDF-Datei156,97 kB
- Hinweise für Bauherren und EntwurfsverfasserPDF-Datei204,35 kB
- Liste der Leitungsträgeradressen StuttgartPDF-Datei25,81 kB
- Statistischer Erhebungsbogen (Merkblatt)PDF-Datei39,62 kB
- Wichtige Hinweise zu den Bauvorlagen (Merkblatt)PDF-Datei360,43 kB
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