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Landeshauptstadt Stuttgart

Aufgrabungen

Gehwegüberfahrten

Die Kosten zur Gehwegunterhaltung trägt die Stadt Stuttgart. Ausgenommen werden dabei die Grundstückseinfahrten über einen Gehweg, auch „Gehwegüberfahrten“ genannt. Die Kosten aller Arbeiten, die zur Herstellung und Unterhaltung einer Gehwegüberfahrt notwendig sind, trägt der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks.

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