Daten für die Wertermittlung
Folgende für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden aus der Kaufpreissammlung unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage auf dem Grundstücksmarkt abgeleitet und im kostenpflichtigen Teil des Grundstücksmarktberichts (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.
- Preisindizes für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Wohnungseigentum
- Umrechnungskoeffizienten für Wohnlagen und Maße der baulichen Nutzung (wertrelevante Geschossflächenzahl)
- Für die Wertermittlung bebauter Grundstücke: Werte für typisch bebaute Grundstücke, Sachwertfaktoren (für Einfamilienhäuser, Doppel-/Reihenendhäuser, Reihenmittelhäuser, Zweifamilienhäuser, Dreifamilienhäuser), Liegenschaftszinssätze (für Dreifamilienwohnhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser, Geschäftshäuser, Bürohäuser)
- Für die Wertermittlung von Eigentumswohnungen: Vergleichsfaktoren, Umrechnungskoeffizienten für Baujahre und Wohnflächen, Verhältniszahlen für Wohnungserbbaurechte
- Kaufpreisanteile für Garagen und Stellplätze
Verkehrswertgutachten
Den Marktwert einer Immobilie zuverlässig und objektiv nachzuweisen, ist in vielen Situationen für Eigentümer*innen, Erben, Behörden und Gerichte unerlässlich. Dabei kann der Anlass ein Gutachten erstellen zu lassen sehr vielfältig sein, sei es beispielsweise für die Regelung des Vermögensnachlasses, für den Nachweis zur Erhebung der Erbschaftssteuer oder für einen Verkauf.
Der Gutachterausschuss mit seiner Geschäftsstelle ist in diesen Fällen ein kompetenter und neutraler Ansprechpartner für die objektive Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.
Wenn Sie sich hierzu beraten lassen möchten, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle bei der Abteilung Immobilienbewertung und Beiträge wenden.
Die Kosten der Gutachtenerstellung können Sie der Gutachterausschussgebührensatzung entnehmen. Berechnungsbeispiele zur Gebührenhöhe und eine schematische Darstellung des Ablaufs der Gutachtenerstellung sind hier aufgeführt.
Immobilienwertauskunft
Vergleichspreise für Eigentumswohnungen und Ein- bis Dreifamilienhäuser können in Stuttgart über ein statistisches Auswerte- und Berechnungsverfahren aus den Daten der Kaufpreissammlung ermittelt und in Form einer Immobilienwertauskunft beantragt werden.
Die Immobilienwertauskunft basiert auf Vergleichswerten aus der Kaufpreissammlung. Aufgrund der Angaben des Antragstellers und der allgemeinen Lageeinschätzung durch die Geschäftsstelle wird über ein statistisches Verfahren ein durchschnittlicher Vergleichswert ermittelt. Dieser Wert entspricht einer groben Einschätzung, ist jedoch nicht mit einem Gutachten gleichzusetzen. Zudem ist eine Immobilienwertauskunft bei Objekten mit ungewöhnlichen Eigenschaften und bei weiter zurückliegenden Stichtagen nicht möglich.
Die Gebühr beträgt einschließlich eines Lageplans bei Ein- bis Dreifamilienhäuser 230 Euro und bei Wohnungseigentum 190 Euro.
Auskünfte für steuerliche Zwecke
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bietet Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für steuerliche Zwecke (Erbschafts-/Schenkungssteuer) an. Dabei wird eine Auswahl von bis zu zehn Kauffällen entsprechend der im Antrag genannten Kriterien getroffen und als anonymisierter Auszug aus der Kaufpreissammlung mitgeteilt. Die Anerkennung des Ergebnisses für die Steuererklärung liegt jedoch im Ermessen des Finanzamtes. Eine Auskunft ist daher nicht mit einem Verkehrswertgutachten gleichzusetzen.
Auskünfte für steuerliche Zwecke stehen für bebaute Grundstücke sowie für Wohneigentum zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge können Sie ausgefüllt per Mail zurückschicken.
Weitere Informationen zur Immobilienwertauskunft erhalten Sie über das Kundenzentrum des Stadtmessungsamts. Ihre Anträge können Sie auch per Mail schicken.
Abteilung Immobilienbewertung und Beiträge
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Verkehrswertgutachten / Gutachtenanträge
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