Die Gewerbeaufsicht der Landeshauptstadt Stuttgart kontrolliert die Bedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz. Folgende Themen zählen unter anderem zu den Aufgaben (ausgenommen hiervon sind der Schutz von werdenden Müttern und der Schutz vor Strahlung):
Arbeitsschutzorganisation
Arbeitsschutz (Öffnet in einem neuen Tab) betrifft uns alle. Er soll alle Beschäftigten vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bzw. Berufskrankheiten schützen. An einem gesundheitsgerechten Arbeitsplatz erhöht sich die Qualität der Arbeit und die Zufriedenheit der Arbeitenden. Durch den Arbeitsschutz werden die betrieblichen Ausfallkosten gesenkt, damit ist er ein Beitrag zur Sicherung des betrieblichen Erfolgs.
Arbeitszeit
Jeder Arbeitnehmer wird durch das Arbeitsschutzrecht geschützt. Dazu zählt neben dem Arbeitsschutzgesetz unter anderem auch das Arbeitszeitgesetz (Öffnet in einem neuen Tab). Hier wird festgelegt, wie lange Arbeitnehmer am Stück arbeiten dürfen und welche Ausnahmefälle es gibt. Der Sonntag bleibt in der Regel arbeitsfrei.
Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) befasst sich mit der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden die Maßnahmen konkretisiert. Diese sind rechtlich nicht bindend. Der Arbeitgeber kann allerdings davon ausgehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten sind, wenn die jeweiligen ASR befolgt werden.
Aufzüge
Die Gewerbeaufsicht ist im Rahmen der Betriebssicherheit für die Fristüberwachung aller Aufzugsanlagen in Stuttgart zuständig. Als Betreiber einer Auszugsanlage hat man nach § 16 der Betriebssicherheitsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) die Pflicht diese jährlich (abwechselnd Haupt- und Zwischenprüfung) bei einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) (Öffnet in einem neuen Tab) prüfen zu lassen. Fallen dabei Mängel auf, bekommt der Betreiber je nach Schwere der Mängel eine Frist gesetzt, bis wann der Aufzug repariert bzw. nachgeprüft werden muss. Wenn es innerhalb der Nachprüffrist zu Problemen kommt, wie z.B. Lieferschwierigkeiten für Ersatzteile, hilft die zuständige ZÜS weiter.
Baustellensicherheit
Arbeits- und Umweltschutz ist vor allem auf Baustellen (Öffnet in einem neuen Tab) wichtig. Hier geschehen in Deutschland pro Jahr mehr als 100.000 Unfälle, einige davon sogar tödlich. Deswegen gibt es im Regelfall auf jeder Baustelle einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Dieser erstellt beispielsweise einen Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGePlan) und übernimmt die Koordination auf der Baustelle. Die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Vorschriften wird von der Gewerbeaufsicht kontrolliert.
Biologische Arbeitsstoffe
Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen (einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen und humanpathogener Endoparasiten), die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen können. Um einen sicheren Umgang mit diesen Stoffen zu regeln, gibt es die Biostoffverordnung (Öffnet in einem neuen Tab). Sie regelt gleichzeitig auch Maßnahmen zum Schutz anderer Personen, welche durch die Verwendung von Biostoffen durch Beschäftigte oder durch Unternehmen ohne Beschäftigte gefährdet werden können.
Betriebssicherheit
Die Betriebssicherheit befasst sich mit Anlagen, Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln, die in gewerblichen Betrieben eingesetzt werden. In der Betriebssicherheitsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) werden die Arbeitsschutzanforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und Benutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen durch Beschäftigte zusammengefasst. Dazu zählen auch die Betriebsvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen (z.B. Aufzüge, Druckanlagen etc.) zusammengefasst.
Corona
Das Infektionsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)(IfSG) wurde am 22.11.2021 geändert. In §28b Abs. 4 Infektionsschutzgesetz steht eine neue Regelung für Arbeitgeber das Homeoffice zu ermöglichen:
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder nach § 54 Satz 1.
Der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes fällt in die Zuständigkeit des Sozialministeriums Baden-Württemberg (SM) (Öffnet in einem neuen Tab). Das SM hat den örtlichen Gesundheitsämtern den Vollzug der Aufgabe übertragen. Für die Landeshauptstadt Stuttgart ist es das Gesundheitsamt (Öffnet in einem neuen Tab).
Fahrpersonal
Um die besonderen arbeitsbedingten Umstände von Fahrpersonal auf Straßen und Schienen im Arbeitsschutz zu berücksichtigen, gibt es das Fahrpersonalgesetz (Öffnet in einem neuen Tab). Mitglieder des Fahrpersonals sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner. Hier werden beispielsweise Lenkzeiten und Pausenzeiten festgelegt.
Gefahrgut
Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände von deren Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt ausgehen können. Sie sind aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen. Das Gefahrgutrecht ( GGVSEB (Öffnet in einem neuen Tab) und ADR (Öffnet in einem neuen Tab)) regelt, wie Gefahrgüter zu transportieren sind.
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die bei der Herstellung oder Verwendung eine schädigende Wirkung für Mensch und Umwelt darstellen können. Die Gefahrstoffverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) befasst sich mit diesen Stoffen. Unter anderem wird die Lagerung und der Umgang mit diesen Stoffen geregelt. Der Umgang mit einigen Gefahrstoffen wie zum Beispiel der Rückbau von Asbest ist genehmigungsbedürftig.
Heben und Bewegen von Lasten
Auf der Arbeit sowie im Privatleben müssen häufig Gegenstände, Arbeitsmittel und Werkzeuge mit Muskelkraft bewegt werden. Durch zu schwere Lasten oder eine falsche Haltung beim Tragen kann es zu Abnutzungserscheinungen am Muskel-Skelett-System, insbesondere der Lendenwirbelsäule, kommen. Auf der Arbeit lassen sich derartige Schädigungen beispielsweise durch Gefährdungsbeurteilungen, Gestaltung der Arbeitsaufgabe, Schulungen und Training der Beschäftigten vermeiden. Neben dem Arbeitsschutzgesetz werden in der Lastenhandhabungsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) die Sicherheit und der Gesundheitsschutz beim Heben und Bewegen von Lasten während der Arbeit geregelt.
Heimarbeiter
Heimarbeiter sind Erwerbstätige mit selbst gewählter Arbeitsstätte, die keinen Weisungen unterworfen sind und keiner organisatorischen Einbindung eines Arbeitgebers unterliegen. Heimarbeiter ist, wer in selbst gewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbst gewählte Betriebsstätte), allein oder mit seinen Familienangehörigen, im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet. Die Verwertung der Arbeitsergebnisse wird unmittelbar oder mittelbar dem auftraggebenden Gewerbetreibenden überlassen. Bei Heimarbeitern handelt es sich nicht um Personen, die im Homeoffice tätig sind. Um diese Arbeitnehmer zu schützen, gibt es das Heimarbeitergesetz (Öffnet in einem neuen Tab).
Jugendarbeitsschutz
Die Arbeitsbedingungen in der Arbeitswelt orientieren sich in erster Linie an dem Leistungsvermögen der Erwachsenen. Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) werden zum Schutz einer gesunden und ungestörten Entwicklung der Heranwachsenden besondere alters- und entwicklungsbedingte Maßnahmen gefordert. Diese sind vom Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Jugendlichen einzuhalten.
Lärm- und Vibrationsschutz
Lärm und Vibrationen stellen oft eine große Belastung für den Menschen dar. Um eine übermäßige Belastung zu verhindern, gibt es mehrere Vorschriften und Regelwerke, wie zum Beispiel die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Öffnet in einem neuen Tab) und die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) (Öffnet in einem neuen Tab). Werden Belästigungen durch Lärm oder Vibrationen von Betrieben verursacht, geht die Gewerbeaufsicht dem nach. Das passiert unabhängig davon, ob es die eigenen Mitarbeiter oder die Nachbarschaft betrifft.
Mutterschutz
Für Schwangere und stillende Mütter gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (Öffnet in einem neuen Tab) und der Mutterschutzrichtlinienverordnung.
Stellt eine Mitarbeiterin fest, dass Sie schwanger ist, sollte sie Ihre Vorgesetzten so früh wie möglich in Kenntnis setzen. So können die Maßnahmen des Mutterschutzgesetzes möglichst früh angewendet werden.
Erhält ein Arbeitgeber die Mitteilung über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin, muss er den Arbeitsplatz auf individuelle Gefährdung der schwangeren Mitarbeiterin überprüfen und eventuell entsprechende notwendige Maßnahmen veranlassen. Die Schwangerschaft ist dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium mitzuteilen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass die Mutterschutzvorschriften eingehalten werden.
Sprengstoffe
Das Sprengstoffgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) regelt den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen. Die Gewerbeaufsicht überprüft und genehmigt die gewerbliche Lagerung und das Abbrennen von Feuerwerken sowie den Verkauf von Silvesterfeuerwerk.
Strahlenschutz
Strahlen werden von unterschiedlichsten Quellen ausgesandt. Diese können künstlicher oder natürlicher Art sein. Sie treten auf bei der Arbeit, in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich sowie in der Medizin, der Technik und der Forschung. Zum Schutz gegen gesundheitliche Gefahren werden für die unterschiedlichen Strahlenarten Grenzwerte festgelegt, bei deren Einhaltung keine schädlichen Einwirkungen zu befürchten sind. Für die verschiedenen Strahlenarten gibt es einzelne (berufsgenossenschaftliche) Verordnungen wie zum Beispiel die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher, optischer Strahlung.
Vorschriftensammlung
Die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg pflegt eine Vorschriftensammlung, in welcher Sie alle circa 1100 Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Technische Regeln usw.) in der jeweils aktuellen Fassung aus den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsschutz und Produktsicherheit zu finden sind.
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