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Landeshauptstadt Stuttgart

Bevölkerungsschutz

Bundesweiter Warntag

Bund und Länder erproben seit 2020 einmal im Jahr die Warnung der Bevölkerung. Im ganzen Land wird dann um 11 Uhr ein Probealarm ausgelöst, um die Bevölkerung mit den Warnsystemen vertraut zu machen. Der Warntag hat zuletzt am 14. September 2023 stattgefunden.

Katastrophenwarnung aufs Smartphone: Auch über die App "NINA" erhält die Bevölkerung am Warntag eine Probewarnung.

Auch in Stuttgart wird am bundesweiten Warntag um 11 Uhr die Probewarnung ausgelöst. Die Nachricht wird an alle Warntechniken versendet, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen sind - dazu gehören Radio, Fernsehen, digitale Werbetafeln sowie Warn-Apps wie „NINA“. Am Warntag heulen in Stuttgart allerdings keine Sirenen. Aktuell wird aber der Aufbau eines stadtweiten Sirenenwarnung geplant. In Deutschland waren viele Sirenen nach dem Ende des Kalten Krieges abgebaut worden.

Außerdem wird am Warntag der Warnkanal „Cell Broadcast“ erprobt: Diese Nachricht erscheint direkt auf allen Mobiltelefonen, die in einer Funkzelle eingebucht sind und die Cell Broadcast‐Nachrichten empfangen konnten. Damit erhalten auch Mobiltelefone ohne App-Funktion und ohne Internet die Nachricht. Seit Februar 2023 steht "Cell Broadcast" bundesweit auch im Ernstfall zur Verfügung und ergänzt die bisherigen Warnmittel.

Warnmittelmix für Deutschland: Das Video zeigt, auf welchen Wegen gewarnt wird.

Mit dem bundesweiten Warntag soll die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen erhöht werden. Bürgerinnen und Bürger sollen erfahren, wie sie sich schützen und wo sie weitere Informationen zur Gefahrenlage finden.

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. In Baden-Württemberg sind die zur Gefahrenabwehr zuständigen Behörden für Warnung verantwortlich, das sind das Innenministerium sowie die Kreise, Städte und Gemeinden.

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  • Bundesamt für Bevölkerungschutz und Katastrophenhilfe