Wer in Stuttgart ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung kaufen oder bauen will, wird vom Land und der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen mit zinsverbilligtem Darlehen und städtischen Zuschüssen unterstützt.
Die Förderung des Wohnungsbaus ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Stadt. Das Stuttgarter Eigentumsprogramm ist ein Teil davon. Ziel der Förderung ist es, jungen Familien eine Chance auf bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu bieten.
Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2020 beschlossen, die beiden bisherigen städtischen Eigentumsförderprogramme - Familienbauprogramm und Preiswertes Wohneigentum zum neuen Stuttgarter Eigentumsprogramm zusammen zu fassen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Ehepaare, Alleinerziehende, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, das im Haushalt wohnt.
Junge Paare und Alleinstehende ohne Kinder können von der L-Bank ein unverbilligtes Kapitalmarktdarlehen mit der bedingten Zusage einer Ergänzungsförderung erhalten. Wenn innerhalb von sechs Jahren Kinder geboren werden, kann eine Zinsverbilligung oder ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
Die Höhe der zinsverbilligten Darlehen der L-Bank und die städtischen Zuschüsse sind von der Haushaltsgröße abhängig. Beispielsweise kann eine Familie mit zwei Kindern ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank von bis zu 300.500 Euro für einen Neubau oder beim Hauskauf erhalten. Die L-Bank verbilligt den Zinssatz des Darlehens 15 Jahre lang auf 1 Prozent. Wahlweise kann anstelle des Förderdarlehens ein Direktzuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals gewährt werden.
Von der Stadt kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern einen Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 Euro erhalten.
Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gibt es bei Stadt und Land Zuschläge zu den Fördergeldern.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten von Stadt und Land gibt Ihnen diese Übersicht:
Durch die Kombination der verbilligten L-Bank-Darlehen mit den städtischen Zuschüssen werden Familien bereits mit einem mittleren Einkommen und geringem Eigenkapital in die Lage versetzt, in Stuttgart Wohneigentum zu erwerben.
Wie erhält man die Förderung?
Förderanträge erhalten Sie beim Amt für Stadtplanung und Wohnen während den Besuchszeiten oder Sie laden sich die Dokumente herunter.
Für beide Förderungen - L-Bank-Darlehen und städtischer Zuschuss - reichen Sie die Förderanträge jeweils beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumförderung, ein. Dies gilt auch, wenn Sie nur die Landesförderung in Anspruch nehmen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen, wenn die L‐Bank das Darlehen bewilligt beziehungsweise die Stadt den Zuschuss gewährt hat. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Für eine ausführliche Finanzierungsberatung können Sie mit folgenden Mitarbeitern des Amts für Stadtplanung und Wohnen einen Termin vereinbaren:
(Familienname der Antragsteller)
A bis G und R bis Z: Frau Ursula Vogt, Telefon 0711/216-91374,
H bis Q: Frau Nicole Petri, Telefon 0711/216-91375,
Landesförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Nach dem Landesförderprogramm Wohnungsbau BW 2022 können auch Wohnungseigentümergemeinschaften günstige KfW-Darlehen für Sanierungen und Modernisierungen in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung, altersgerechter Umbau und die künftige Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungsbestand. Die Förderung ist jedoch von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Energiestandard, Art der Maßnahme im Rahmen der Erneuerbaren Energien und die gesicherte Finanzierung der Gesamtmaßnahme.
Für die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau gibt es das WEG-Modernisierungsdarlehen, bei dem die Zinsen für die Dauer von zehn Jahren auf 0,00 % Zinsen verbilligt sind. Für die künftige Nutzung erneuerbarer Energien wird von der L-Bank ein Darlehen der KfW-Bankengruppe durchgereicht.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.