Die Förderung des Wohnungsbaus ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Stadt. Das Stuttgarter Eigentumsprogramm ist ein Teil davon. Ziel der Förderung ist es, jungen Familien eine Chance auf bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu bieten.
Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2020 beschlossen, die beiden bisherigen städtischen Eigentumsförderprogramme - Familienbauprogramm und Preiswertes Wohneigentum zum neuen Stuttgarter Eigentumsprogramm zusammen zu fassen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Ehepaare, Alleinerziehende, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, das im Haushalt wohnt.
Junge Paare und Alleinstehende ohne Kinder können von der L-Bank ein unverbilligtes Kapitalmarktdarlehen mit der bedingten Zusage einer Ergänzungsförderung erhalten. Wenn innerhalb von sechs Jahren Kinder geboren werden, kann eine Zinsverbilligung oder ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der zinsverbilligten Darlehen der L-Bank und die städtischen Zuschüsse sind von der Haushaltsgröße abhängig. Beispielsweise kann eine Familie mit zwei Kindern ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank von bis zu 240.000 Euro für einen Neubau oder beim Hauskauf erhalten. Die L-Bank verbilligt den Zinssatz des Darlehens 15 Jahre lang auf 0,0 Prozent. Wahlweise kann anstelle des Förderdarlehens ein Direktzuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals gewährt werden.
Von der Stadt kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern einen Baukostenzuschuss von bis zu 55.000 Euro erhalten.
Bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhaus-Standards gibt es bei Stadt und Land Zuschläge zu den Fördergeldern.
Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten von Stadt und Land gibt Ihnen diese Übersicht:
Durch die Kombination der verbilligten L-Bank-Darlehen mit den städtischen Zuschüssen werden Familien bereits mit einem mittleren Einkommen und geringem Eigenkapital in die Lage versetzt, in Stuttgart Wohneigentum zu erwerben.
Wie erhält man die Förderung?
Förderanträge erhalten Sie beim Amt für Stadtplanung und Wohnen während den Besuchszeiten oder Sie laden sich die Dokumente herunter.
Für beide Förderungen - L-Bank-Darlehen und städtischer Zuschuss - reichen Sie die Förderanträge jeweils beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumförderung, ein. Dies gilt auch, wenn Sie nur die Landesförderung in Anspruch nehmen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie erst dann mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen, wenn die L‐Bank das Darlehen bewilligt beziehungsweise die Stadt den Zuschuss gewährt hat. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich.
Beratung
Für eine ausführliche Finanzierungsberatung können Sie mit folgenden Mitarbeitern des Amts für Stadtplanung und Wohnen einen Termin vereinbaren:
(Familienname der Antragsteller)
A bis G und R bis Z: Frau Ursula Vogt
H bis Q: Frau Nicole Petri
Landesförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Nach dem Landesförderprogramm Wohnungsbau BW 2022 können auch Wohnungseigentümergemeinschaften günstige KfW-Darlehen für Sanierungen und Modernisierungen in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung, altersgerechter Umbau und die künftige Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnungsbestand. Die Förderung ist jedoch von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Energiestandard, Art der Maßnahme im Rahmen der Erneuerbaren Energien und die gesicherte Finanzierung der Gesamtmaßnahme.
Für die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau gibt es das WEG-Modernisierungsdarlehen, bei dem die Zinsen für die Dauer von zehn Jahren auf 0,00 % Zinsen verbilligt sind. Für die künftige Nutzung erneuerbarer Energien wird von der L-Bank ein Darlehen der KfW-Bankengruppe durchgereicht.
Mehr Informationen zur Förderung erhalten Sie direkt bei der L-Bank (Öffnet in einem neuen Tab) und der KfW Bankengruppe (Öffnet in einem neuen Tab).
Ausschreibung Marianne-Ehrmann-Straße
4 Reihenhäuser mit Baukostenzuschuss bis zu 65.000 Euro nach dem Stuttgarter Eigentumsprogramm - Es steht nur noch das Reiheneckhaus 1 zum Verkauf.
Welches Bauvorhaben ist geplant?
In Stuttgart-Stammheim erstellt die Geiger & Co. Immobilien GmbH als Bauträger auf einem städtischen Grundstück im Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert in der Marianne-Ehrmann-Straße vier Reihenhäuser mit Garage und Stellplatz. Das verfügbare Reiheneckhaus 1 mit fünf Zimmern hat eine Wohnfläche von 139,5 m². Das Reihenhaus verfügt über eine Dachterrasse, einen Garten, einen Stellplatz und eine Garage.
Die Reihenhäuser werden im Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55 errichtet. Mit dem Bau wurde im Sommer 2021 begonnen. Die Fertigstellung ist voraussichtlich im Frühjahr 2022.
Das Reiheneckhaus 1 kostet 840.000 Euro zuzüglich der Kosten für den Stellplatz und die Garage von 25.000 Euro.
Wer kann die geförderten Reihenhäuser erwerben?
Kaufberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende jeweils mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren. Nach den städtischen Richtlinien ist die Höhe des Baukostenzuschusses vom Einkommen und der Anzahl der Kinder abhängig.
Beispiel: Für eine Familie mit 2 Kindern beträgt der städtische Baukostenzuschuss bis zu 55.000 Euro. Außerdem gibt es vom Land bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen von 240.000 Euro sowie einen Tilgungszuschuss von 20.000 Euro.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Das Exposé und die Preisliste des Bauträgers sind bei den Downloads abrufbar.
Kaufinteressenten können kurzfristig beim
Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Wohnen
Hospitalstraße 8 (3. OG), 70174 Stuttgart
Ansprechpartnerin Nicole Petri, Telefon: +49 711 216-91375
E-Mail: wohnbaufoerderungstuttgartde
einen Beratungstermin vereinbaren.
Auskünfte zum Bauvorhaben erhalten Sie vom Bauträger: Geiger & Co. Immobilien GmbH, Telefon: +49 711 8701014, E-Mail: infogeiger-code
Downloads
Ausschreibung Sofie-Reis-Straße
6 Reihenhäuser mit Baukostenzuschuss bis zu 75.000 Euro nach dem Stuttgarter Eigentumsprogramm
Welches Bauvorhaben ist geplant?
In Stuttgart-Stammheim erstellt die Geiger & Co. Immobilien GmbH als Bauträger auf einem städtischen Grundstück im Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert in der Sofie-Reis-Straße sechs Reihenhäuser. Die Reihenhäuser haben eine Wohnfläche von rund 121 m², die sich auf vier Zimmer verteilt. Jedes Reihenhaus verfügt über eine Terrasse, einen Garten und eine Garage.
Die Reihenhäuser werden in energiesparender Bauweise im KfW-55-Standard nach dem gültigen GEG errichtet. Mit dem Bau wurde im Dezember 2021 begonnen, die Fertigstellung ist für Herbst 2022 vorgesehen.
Die Reihenhäuser kosten zwischen 746.500 Euro (Mittelhäuser) und 793.500 Euro beziehungsweise 788.500 Euro (Eckhäuser).
Wer kann die geförderten Reihenhäuser erwerben?
Kaufberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende jeweils mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren. Nach den städtischen Richtlinien ist die Höhe des Baukostenzuschusses vom Einkommen und der Anzahl der Kinder abhängig.
Beispiel: Für eine Familie mit 2 Kindern beträgt der städtische Baukostenzuschuss bis zu 65.000 Euro. Außerdem gibt es vom Land bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen von 262.500 Euro.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Das Exposé und die Preisliste des Bauträgers sind bei den Downloads abrufbar.
Kaufinteressenten können kurzfristig beim
Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Wohnen
Hospitalstraße 8 (3. OG), 70174 Stuttgart
Ansprechpartnerinnen nach Familiennamen:
A-G, R-Z Ursula Vogt, Telefon: 0711 216-91374
H-Q Nicole Petri, Telefon: 0711 216-91375
E-Mail: wohnbaufoerderungstuttgartde
einen Beratungstermin vereinbaren.
Auskünfte zum Bauvorhaben erhalten Sie vom Bauträger: Geiger & Co. Immobilien GmbH, Telefon: 0711 8701014, E-Mail: infogeiger-code
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