Um dem Mangel an Mietwohnraum für mittlere Einkommensbezieher entgegenzuwirken und um den Mietwohnungsbau in Stuttgart anzukurbeln, fördert die Stadt seit 2003 den Neubau von Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher. Dieser wichtige Baustein der städtischen Wohnungspolitik hat gegenüber dem sozialen Wohnungsbau höhere Einkommensgrenzen. So liegt zum Beispiel bei einer Familie mit zwei Kindern die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Sozialmietwohnung bei 75.800 Euro, zum Bezug einer Mietwohnung für mittlere Einkommensbezieher dagegen bei 86.000 Euro.
Eckpunkte des Programms
- Veräußerung städtischer Grundstücke mit 80 % Verbilligung des erschließungsgbeitragspflichtigen Bodenwerts
- Bei Gewährung eines Erbbaurechts beträgt der Zinssatz 2 % aus dem zu 80 % ermäßigten erschließungsgbeitragspflichtigen Bodenwert
- Die Wohnungsvergabe erfolgt durch den Bauherrn selbst.
- Die Mietpreis‐ und Belegungsbindung beträgt 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit.
- Während der Bindungsdauer muss die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 20 Prozent unterschritten werden. Die Anfangsmiete darf allerdings nicht über 12 Euro je m² Wohnfläche liegen.
Wohnungsgemenge
Anteil der Wohnungen in % | Anzahl der Zimmer | Wohnfläche |
10 % | 1 bis 2 | bis zu 47.25 m² |
10 % | 2 bis 3 | bis zu 63 m² |
20 % | 3 bis 4 | bis zu 78,75 m² |
50 % | 4 bis 5 | bis zu 94,50 m² |
10 % | 5 bis 6 | bis zu 110,25 m² |
Ein Kinderzimmer für 1 Kind sollte mindestens 10 m² und für 2 Kinder mindestens 15 m² groß sein.
Eine Überschreitung dieser Wohnflächengrenzen ist um bis zu 15 m² zulässig, wenn eine Wohnung nach DIN 18040, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen, errichtet wird. Abweichungen sind im Benehmen mit der Stadt zulässig.
Gerne beantworten wir weitere Fragen.