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Landeshauptstadt Stuttgart

Wohnbauförderung

Mittlere Einkommensbezieher

Mittlere Einkommensbezieher und zuziehende Arbeitskräfte liegen oft über den Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau und erhalten deshalb keine Sozialwohnung. Andererseits sind sie oft auch nicht in der Lage, Mieten des freien Wohnungsmarktes zu bezahlen.

Um dem Wohnungsmangel auch für mittlere Einkommensbezieher entgegenzuwirken und um den Wohnungsbau zu erhöhen, fördert die Stadt seit 2003 den Neubau von Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher. Dieser wichtige Baustein der städtischen Wohnungspolitik hat gegenüber dem sozialen Wohnungsbau erweiterte Einkommensgrenzen. So liegt zum Beispiel bei einer Familie mit zwei Kindern die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein  zum Bezug einer Sozialmietwohnung bei 73.250 Euro. Dagegen beträgt die Einkommensgrenze bei einer Mietwohnung für mittlere Einkommensbezieher 83.000 Euro.

Eckpunkte des Programms

  • Abgabe der städtischen Grundstücke mit 80 Prozent Verbilligung des erschließungsgbeitragspflichtigen Bodenwerts beziehungsweise einem auf die Laufzeit der förderrechtlichen Bindung auf minimal 0,8 Prozent verbilligten Erbbauzins.
  • Wohnungsvergabe durch den Bauherren.
  • Während der Bindungsdauer muss die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 20 Prozent unterschritten werden. Die Anfangsmiete darf allerdings nicht über 12 Euro je m² Wohnfläche liegen.
  • Mietpreis- und Belegungsbindung 20 Jahre ab Bezugsfertigstellung.
  • Belegungsbindungen für Mieter innerhalb der festgelegten städtischen Einkommensgrenze.

Bei Vorhaben, bei denen das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, kurz SIM, zur Anwendung kommt, ist in der Regel ein Drittel der für die Wohnbauförderung gesicherten Geschossfläche im Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ zu erstellen. Für diese Wohnung ist dann eine Bindungsdauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 Jahren festgelegt.

Wohnungsgemenge

Anteil der Wohnungen in % Anzahl der Zimmer Wohnfläche
ca. 10 % 1 bis 2 bis zu 47.25 m²
ca. 10 % 2 bis 3 bis zu 63 m²
ca. 20 % 3 bis 4 bis zu 78,75 m²
ca. 50 % 4 bis 5 bis zu 94,50 m²
ca. 10 % 5 bis 6 bis zu 110,25 m²

Ein Kinderzimmer für 1 Kind sollte mindestens 10 m² und für 2 Kinder mindestens 15 m² groß sein.

Eine Überschreitung dieser Wohnflächengrenzen ist um bis zu 15 m² zulässig, wenn eine Wohnung nach DIN 18040, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen, errichtet wird. Abweichungen sind im Benehmen mit der Stadt zulässig.

Gerne beantworten wir weitere Fragen und stehen Ihnen zur Beratung und Beantragung der Fördermittel zur Verfügung.

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  • Getty Images/Geber86
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