Um dem Wohnungsmangel auch für mittlere Einkommensbezieher entgegenzuwirken und um den Wohnungsbau zu erhöhen, fördert die Stadt seit 2003 den Neubau von Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher. Dieser wichtige Baustein der städtischen Wohnungspolitik hat gegenüber dem sozialen Wohnungsbau erweiterte Einkommensgrenzen. So liegt zum Beispiel bei einer Familie mit zwei Kindern die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Sozialmietwohnung bei 70.700 Euro. Dagegen beträgt die Einkommensgrenze bei einer Mietwohnung für mittlere Einkommensbezieher 80.000 Euro.
Eckpunkte des Programms
- Abgabe der städtischen Grundstücke mit maximal 80 Prozent Verbilligung des Verkehrswertes beziehungsweise einem auf die Laufzeit der förderrechtlichen Bindung auf minimal 0,8 Prozent verbilligten Erbbauzins.
- Wohnungsvergabe durch den Bauherren.
- Ausgangsmiete je nach Lage und Bodenpreise von 9 Euro bis 10,50 Euro je Quadratmeter monatlich im Durchschnitt.
- Für künftige Mieterhöhungen gelten die Vorgaben des Landes für Sozialmietwohnungen aus dem jeweiligen Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg.
- Mietpreis- und Belegungsbindung 20 Jahre ab Bezugsfertigstellung.
- Belegungsbindungen für Mieter innerhalb der festgelegten städtischen Einkommensgrenze.
Bei Vorhaben, bei denen das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, kurz SIM, zur Anwendung kommt, ist in der Regel ein Drittel der für die Wohnbauförderung gesicherten Geschossfläche im Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ zu erstellen. Für diese Wohnung ist dann eine Bindungsdauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 Jahren festgelegt.