Die Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen überlassen werden. Grundsätzlich ist eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren vorgesehen.
Bei Vorhaben, bei denen das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, kurz SIM, zur Anwendung kommt, sind mindestens 40% der neu geschaffenen Wohnfläche für den sozialen und preisgedämpften Mietwohnungsbau zu sichern. Dabei sind mindestens 30% Sozialmietwohnungen mit einer Bindungsfrist von 30 Jahren zu erstellen.
Auf der Grundlage des jeweiligen Förderprogramms Wohnungsbau Baden‐Württemberg sind Subventionen in Form von zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen über die L-Bank (Öffnet in einem neuen Tab) in Anspruch zu nehmen.
Informationen zum Neubau von Sozialmietwohnungen haben wir in einem Merkblatt für Bauträger und Architekten zusammengefasst.