Der Rundfunkrat ist bei allen öffentlich‐rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik Interessenvertreter der Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.
Gremien
Der Rundfunkrat ist bei allen öffentlich‐rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik Interessenvertreter der Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.