Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten an einer deutschen Forschungseinrichtung wissenschaftlich arbeiten? Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke beantragen.
- eine Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und
- Tätigkeiten in der Lehre ausüben.
Hinweis: Dies schließt auch Unternehmen ein, die Forschung betreiben.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die allgemeinen Bestimmungen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und können darüber hinaus folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler und wollen an einer deutschen Forschungseinrichtung arbeiten.
- Sie haben mit der Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens abgeschlossen.
- Die Einrichtung muss entweder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt sein oder Forschung betreiben.
- Es liegt eine Kostenübernahmeerklärung der Forschungseinrichtung vor.
- Diese ist nicht notwendig, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder wenn an dem Forschungsvorhaben ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
- Ihr Lebensunterhalt und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
Vorgehen
Nach Ihrer Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde im Team Fachkräfte und Migration beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Benötigte Unterlagen
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Reisepass
- 1 biometrisches Foto PDF-Datei 1,38 MB
- gültiges Einreisevisum zur Tätigkeit als Forscher
- ausgefüllter Meldeschein (Wohnsitz in Stuttgart)
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- Nachweis über Ihre wissenschaftliche Tätigkeit
- Nachweis, dass Forschungseinrichtung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt ist
- Nachweis über abgeschlossene Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung der Forschungseinrichtung
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis, Mietvertrag
HINWEIS: Über die oben angeführten Punkte hinaus müssen möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Wir können Ihren Antrag nur dann bearbeiten, wenn Sie alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Formulare
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (deutsch)PDF-Datei534,22 kB
- Aufenhaltserlaubnis - Antrag VerlängerungPDF-Datei78,71 kB
- Application for a residence permitPDF-Datei366,51 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (russisch)PDF-Datei1,10 MB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (ukrainisch)PDF-Datei1,10 MB
- Stellenbeschreibung - Formular der Bundesagentur für ArbeitPDF-Datei682,47 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - FormularPDF-Datei184,20 kB
- Erläuterungen zum MeldescheinPDF-Datei68,01 kB
- Registration form - explanationsPDF-Datei64,58 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - Formular ukrainischPDF-Datei179,12 kB
- WohnraumnachweisPDF-Datei179,34 kB
Fristen
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen.
Bearbeitungsdauer
Etwa sechs Wochen.
Termin vereinbaren
Gebühren
Aufenthaltserlaubnis Ersterteilung
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Aufenthaltserlaubnis längerfristiger Aufenthalt
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Monaten (32-41)
Kosten: 96 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate (32-41)
Kosten: 93 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Weitere Informationen
welcome.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem Bürgerbüro anmelden: Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
- § 18d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Forschung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 18e Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Kurzfristige Mobilität für Forscher) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 18f Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 19f Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Ablehnungsgründe bei Forschern u.a.) (Öffnet in einem neuen Tab)
- §§ 38a - 38f Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühr) (Öffnet in einem neuen Tab)
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Anschrift & Erreichbarkeit
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70173 Stuttgart
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Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 13:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 13:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 12:00 |
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