Eine Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung im Bundesgebiet können Sie beantragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit dieser Tätigkeit zugestimmt hat oder die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und kann auf Antrag weiter verlängert werden.
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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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