Eine Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung im Bundesgebiet können Sie beantragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit dieser Tätigkeit zugestimmt hat oder die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und kann auf Antrag weiter verlängert werden.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die allgemeinen Bestimmungen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und können darüber hinaus folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Die Bundesagentur für Arbeit hat dieser Tätigkeit zugestimmt oder es ist durch eine Rechtsverordnung oder durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung festgelegt, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.
- Die Ausbildung ist Hauptzweck Ihres Aufenthalts.
- Ihr Lebensunterhalt und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
Vorgehen
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
Zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sofern Sie dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich zur T erminvergabe mit der Ausländerbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) in Verbindung setzen.
Benötigte Unterlagen
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zwingend mit:
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Reisepass
- 1 biometrisches Passbild PDF-Datei 1,38 MB
- gültiges Einreisevisum zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
- ausgefüllter Meldeschein
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis, Mietvertrag
Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Reisepass mit gültigem Aufenthaltstitel
- 1 biometrisches Passbild PDF-Datei 1,38 MB
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- aktueller Ausbildungsstand
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis, Mietvertrag
HINWEIS: Über die oben angeführten Punkte hinaus müssen möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Wir können Ihren Antrag nur dann bearbeiten, wenn Sie uns alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Formulare
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (deutsch)PDF-Datei534,22 kB
- Aufenhaltserlaubnis - Antrag VerlängerungPDF-Datei78,71 kB
- Application for a residence permitPDF-Datei366,51 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (russisch)PDF-Datei1,10 MB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (ukrainisch)PDF-Datei1,10 MB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - FormularPDF-Datei184,20 kB
- Erläuterungen zum MeldescheinPDF-Datei68,01 kB
- Registration form - explanationsPDF-Datei64,58 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - Formular ukrainischPDF-Datei179,12 kB
- WohnraumnachweisPDF-Datei179,34 kB
Fristen
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen.
Bearbeitungsdauer
Etwa sechs Wochen.
Termin vereinbaren
Gebühren
Aufenthaltserlaubnis Ersterteilung
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Monaten (32-41)
Kosten: 96 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate (32-41)
Kosten: 93 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Aufenthaltserlaubnis längerfristiger Aufenthalt
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Weitere Informationen
welcome.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem Bürgerbüro anmelden: Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart
Service-Telefon Montag bis Freitag von 10.00 - 13.00 Uhr
0711 21691857Fax
0711 21698103Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 13:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 13:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 12:00 |
Öffnungszeiten - Grundsätzlich nur mit Terminvereinbarung
Anfahrt
Anschrift
Eberhardstraße 39
70173 Stuttgart
Service-Telefon
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