Wenn für Sie ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei in Berlin beantragt wurde und Sie den sogenannten PIN-Brief erhalten haben, bedeutet das, dass auch der eAT an die Ausländerbehörde geliefert wurde.
Nach erfolgter Erfassung und abschließender Bearbeitung des eATs durch die Ausländerbehörde werden wir Ihnen diesen auf dem Postweg nach Hause senden oder Sie erhalten einen Termin zur persönlichen Abholung.
Falls in Ihrem Fall ein Termin zur Vorsprache vergeben wird, bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzuführen:
- alter und neuer Nationalpass,
- alter elektronischer Aufenthaltstitel,
- Fiktionsbescheinigung,
- andere Bescheinigungen.
Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, ist eine Vollmacht auszufüllen:
Vollmacht eAT PDF-Datei 518,93 kB
Wir bitten um Verständnis, dass aus Kapazitätsgründen aktuell keine Sachstandsnachfragen zum Bestellstatus des eAT beantwortet werden können. Sie erhalten nach abschließender Bearbeitung automatisch eine Nachricht.
Ihr Kontakt zu uns:
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Servicepoint Ausländerrecht
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.