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Landeshauptstadt Stuttgart

Branddirektion

Beantragung des Anschlusses einer Brandmeldeanlage

Neuantrag und Übernahme eines bestehenden Anschlusses
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) für die Entgegennahme von Alarmen von Brandmeldeanlagen (BMA) zuständig. Damit diese Brandmeldungen übertragen werden können, ist eine Übertragungseinrichtung (ÜE) notwendig.

ÜE werden durch den von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragten Unternehmer an die BMA-Alarmempfangseinrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart, Branddirektion aufgeschaltet.
Im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es keinen Konzessionär für die Anschaltung von BMA auf die Integrierte Leitstelle Stuttgart. Zuständig ist die Branddirektion Stuttgart. Die eingehenden Alarmmeldungen werden in der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) angezeigt und ausgewertet.

Auf Grundlage der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) werden die benötigten Einsatzkräfte alarmiert. Die Technischen Anschlussbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion in der aktuellen Fassung sind zwingend einzuhalten.

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