Für die Nutzung von Räumen in Unterkünften für Geflüchtete erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart Gebühren. Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Benutzungsgebühren und können online einen Beratungstermin vereinbaren.
Benutzungsgebühren für Unterkünfte
Die Höhe der Benutzungsgebühr für Wohnheime oder Wohnungen richtet sich grundsätzlich nach den Kosten, die pro bereitgestellter Quadratmeter Wohn‐ und Schlaf‐Fläche kalkuliert worden sind. Diese Fläche wird auch „Sollplatz-Fläche“ genannt. In Stuttgart gibt es zwei unterschiedlich hohe Gebühren je nach bewohnter Fläche. Zudem gelten Obergrenzen für Paare und Alleinstehende, in deren Haushalt zwei oder mehr unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr wohnen. Außerdem zahlen Personen, die die Kosten für die Unterkunft selbst tragen müssen, reduzierte Gebühren.
Eine Übersicht der Benutzungsgebühren finden Sie im Paragraf 13 der Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Geflüchtete des Amts für Soziales und Teilhabe (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Höhe der Benutzungsgebühr wird im sogenannten Gebührenbescheid festgelegt. Er ist an die Person adressiert, die in der Unterkunft untergebracht ist.
Sie möchten einen Antrag auf ermäßigte Benutzungsgebühren stellen? Oder Sie möchten sich zu den Benutzungsgebühren beraten lassen? Dann können Sie über den untenstehenden Link direkt online einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie Fragen zur Übernahme Ihrer Benutzungsgebühren haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stelle, die Ihre Leistung gewährt. In der Regel sind das der Bürgerservice Soziale Leistungen (Öffnet in einem neuen Tab) oder das Jobcenter (Öffnet in einem neuen Tab).
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage
Satzungs- und Rechtsangelegenheiten, Benutzungsgebühren
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