Für die Nutzung von Räumen in Unterkünften für Wohnungslose erhebt die Landeshauptstadt Stuttgart Gebühren. Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Benutzungsgebühren und können einen Beratungstermin online vereinbaren.
Benutzungsgebühren für Unterkünfte
Die Höhe der Benutzungsgebühr für Wohnheime oder Wohnungen richtet sich grundsätzlich nach den Kosten, die für jeden Quadratmeter bereitgestellter Wohnfläche kalkuliert worden sind. Hier gelten die Vorschriften der Wohnflächen-Verordnung (WoFlV) (Öffnet in einem neuen Tab). Die Gebühr differenziert nach Wohnheimen und Wohnungen. Eine Übersicht der Benutzungsgebühren finden Sie im Paragraf 13 der Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Amts für Soziales und Teilhabe für Wohnungslose (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Höhe der Benutzungsgebühr wird im sogenannten Gebührenbescheid festgelegt. Er ist an die Person adressiert, die in der Unterkunft untergebracht ist.
Sie möchten einen Antrag auf ermäßigte Benutzungsgebühren stellen? Oder Sie möchten sich zu den Benutzungsgebühren beraten lassen? Dann können Sie über den untenstehenden Link direkt direkt online einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie Fragen zur Übernahme Ihrer Benutzungsgebühren haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stelle, die Ihre Leistung gewährt. In der Regel sind das die Bereiche Soziale Leistungen für Wohnungslose (Öffnet in einem neuen Tab), das Jobcenter (Öffnet in einem neuen Tab) oder der Bürgerservice Soziale Leistungen (Öffnet in einem neuen Tab).
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage
Satzungs- und Rechtsangelegenheiten, Benutzungsgebühren
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