Wenn Sie Spielautomaten betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Informationen hierzu erteilt Ihnen die Gewerbe- und Gaststättenbehörde.
Nach dem Landesglücksspielgesetz müssen Spielhallen an folgenden Tagen
geschlossen bzw. Geldspielgeräte ausgeschaltet sein:
- Karfreitag
- Allerheiligen
- Allgemeiner Buß- und Bettag
- Totensonntag
- Volkstrauertag
- Heiligabend
- Erster Weihnachtsfeiertag
Rechtsgrundlage
Amt für öffentliche Ordnung
Sachgebiet 2 - Gaststättenrecht, Spielhallen, Messen und Märkte
Anschrift & Erreichbarkeit
Öffnungszeiten
Anfahrt
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.