Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer ihren Qualifikationen angemessenen Beschäftigung nachgehen möchten, können eine Blaue Karte EU erhalten.
Die Blaue Karte EU können Sie bei erstmaliger Erteilung für höchstens vier Jahre erhalten. Hat Ihr Arbeitsvertrag eine Dauer von weniger als vier Jahren, erhalten Sie die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate.
Hinweis: Wenn Sie in den ersten zwei Jahren nach Erteilung der Blauen Karte EU Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, müssen Sie dazu die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen.
Voraussetzungen
- Sie haben einen deutschen Hochschulabschluss oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss.
- Sie haben einen Ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes Ihrer Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
- Sie erhalten ein Gehalt in Höhe von mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Hinweis: Für bestimmte Berufe (Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Mathematikerinnen und Mathematiker, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte sowie IT-Fachkräfte) beträgt die Höhe des Gehalts mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
- Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Erteilung des Aufenthaltstitels zu, soweit erforderlich
Vorgehen
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen:
Zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen wird. Gleichzeitig erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Sofern Sie dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich zur Terminvergabe mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
Benötigte Unterlagen
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind folgende Unterlagen zwingend vorzulegen:
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Reisepass
- 1 biometrisches Foto PDF-Datei 1,38 MB
- ausgefüllter Meldeschein
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Gültiges Einreisevisum für die Blaue Karte
- Nachweis des Mindestgehalts
- Nachweis Ihres Hochschulabschlusses
- Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
- Wohnraumnachweis, Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherung
Wenn Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Reisepass
- 1 biometrisches Foto PDF-Datei 1,38 MB
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist (letzte 3 Lohnabrechnungen)
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung
- Nachweis Krankenversicherung
- Wohnraumnachweis
HINWEIS: Über die oben angeführten Punkte hinaus müssen möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Wir können Ihren Antrag nur dann bearbeiten, wenn Sie uns alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Formulare
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (deutsch)PDF-Datei534,22 kB
- Aufenhaltserlaubnis - Antrag VerlängerungPDF-Datei78,71 kB
- Application for a residence permitPDF-Datei366,51 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (russisch)PDF-Datei1,10 MB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag (ukrainisch)PDF-Datei1,10 MB
- Arbeits- und VerdienstbescheinigungPDF-Datei217,96 kB
- Stellenbeschreibung - Formular der Bundesagentur für ArbeitPDF-Datei682,47 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - FormularPDF-Datei184,20 kB
- Erläuterungen zum MeldescheinPDF-Datei68,01 kB
- Registration form - explanationsPDF-Datei64,58 kB
- Anmeldung bei der Meldebehörde - Formular ukrainischPDF-Datei179,12 kB
- WohnraumnachweisPDF-Datei197,95 kB
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Bearbeitungsdauer
Etwa sechs Wochen.
Termin vereinbaren
Gebühren
Aufenthaltserlaubnis Ersterteilung
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Aufenthaltserlaubnis längerfristiger Aufenthalt
Kosten: 100 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Monaten (32-41)
Kosten: 96 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate (32-41)
Kosten: 93 Euro
Weitere Informationen: Für Minderjährige fallen Gebühren in Höhe der Hälfte an.
Weitere Informationen
welcome.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Um eine Meldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem Bürgerbüro anmelden: Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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