Personalausweise und Reisepässe bequem an der Wohnungstüre entgegennehmen? Das geht!
Mit dem Direktversand können ab dem 1. Mai 2025 die Ausweisdokumente an der Wohnungstür ausgehändigt werden. Teilen Sie den Mitarbeitenden der Bürgerbüros, im Rahmen der Antragstellung mit, dass Sie die Option des Direktversandes nutzen möchten.
Bitte beachten Sie, dass das Ausweisdokument nur Ihnen persönlich übergeben werden kann. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell‐Dienstleister eine E‐Mail hierüber zusenden. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht Zuhause, wird die Sendung sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit Ihrem Ausweisdokument nicht ab, wird dieses an die Behörde weitergeleitet.
Dieser Service steht für Personalausweise sowie für eID‐Karten ab dem 16. Geburtstag und bei Reisepässen ab dem 18 Geburtstag zur Verfügung. Reisepässe im Expressverfahren können nur in der Behörde abgeholt werden.
Voraussetzungen
Vorgehen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
Service‐Telefon
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