Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
- Taxen,
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr,
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen,
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.
Die Erlaubnis wird für die jeweilige Beförderungsart erteilt. Eine bestehende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann um weitere Beförderungsarten erweitert werden.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Gebühren
Rechtsgrundlage
Führerscheinstelle
Service-Telefon
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.