Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden.
Online‐Service
Hinweise für Ihre Online‐Antragstellung
Voraussetzung für die Nutzung der Online‐Antragstellung ist der Wohnsitz in Stuttgart.
Aktuell sind nur Anträge zum Ersterwerb eines Führerscheins ohne Vorbesitz möglich.
Bitte geben Sie Ihre E‐Mail Adresse freiwillig an. Diese Angabe ist hilfreich, um im Falle von Rückfragen oder bei fehlenden Informationen schneller Kontakt herstellen zu können.
Änderungen gegenüber dem ursprünglich eingereichten Antrag sind, spätestens 4 Wochen vor der praktischen Prüfung, der Führerscheinstelle Stuttgart mitzuteilen.
Für die Änderungen von Auflagen, einschließlich der ursprünglichen Absicht zur Ablegung der praktischen Prüfung auf einem Schalt‐ oder Automatikgetriebe sowie im Zusammenhang mit der Schlüsselzahl 197, und Änderungen im Zusammenhang mit den beantragten Fahrerlaubnisklassen ist zwingend eine persönliche Vorsprache erforderlich. Dies gilt auch, wenn der ursprüngliche Antrag online gestellt wurde.
Es können Gebühren für Änderungen anfallen.
„Bei einer Änderung des bestehenden Antrags ohne Mitteilung und Zustimmung durch die Führerscheinstelle kann es zu einer gerechtfertigten und kostenpflichtigen Zurückweisung bei der praktischen Prüfung kommen.“
Voraussetzungen
Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz im Inland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
- 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
- 16 Jahre für die Klassen A1, L und T
- 15 Jahre für die Klasse AM (Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
- keine in einem anderen EU‐/EWR‐Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
Vorgehen
Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online‐Antrag stellen. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online‐Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online‐Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein („EU‐Führerschein“).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis (Öffnet in einem neuen Tab)
- bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch‐psychologisches Gutachten
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original der Behörde vorzulegen.
Formulare
Fristen
Nach erfolgter Bearbeitung Ihres Antrags wird die Technische Prüfstelle von uns mit der Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung (theoretischer und praktischer Teil) beauftragt. Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag und alle damit entrichteten Verwaltungsgebühren. Ein gebührenpflichtiger Versagungsbescheid wird durch die Führerscheinstelle Stuttgart nicht erstellt.
Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Gebühren
Führerscheinersterteilung (Klassen A, B, C, D einschl. Anhänger und Unterklassen) unter Festsetzung einer Probezeit (32−33.3)
Kosten: 45,90 Euro
Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Führerscheinersterteilung (Klassen L, M, T) ohne Festsetzung einer Probezeit (32−33.3)
Kosten: 45,10 Euro
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Eignung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis auf Probe) (Öffnet in einem neuen Tab)
Führerscheinstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Auskünfte zur Terminvermittlung und allgemeine Anfragen
0711 21657100Fax
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Montag | 08:00 – 12:00 |
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Dienstag | 08:00 – 12:00 |
Mittwoch | 09:30 – 12:00 |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 |
Freitag | 08:00 – 12:00 |
Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 |
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Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 |
Freitag | 08:00 – 12:00 |
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