Die „Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV" ist am 20.Juni.2019 in Kraft getreten. Eine Anlage, die dieser Verordnung unterliegt und vor dem 20.Dezember 2018 betrieben wurde, musste dem Amt für Umweltschutz bis zum 01.Dezember 2023 angezeigt werden. Wenn Sie eine solche Anlage noch nicht angezeigt haben, müssen Sie das unverzüglich nachholen.
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Die „Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) ist am 20.Juni 2019 in Kraft getreten. Eine Anlage, die dieser Verordnung unterliegt und vor dem 20.12.2018 betrieben wurde, hätte dem Amt für Umweltschutz bis zum 01.Dzember 2023 angezeigt werden müssen. Wenn Sie eine solche Anlage nicht angezeigt haben, müssen Sie das unverzüglich nachholen.
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