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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Umweltschutz

Immissionsschutz - 44. BImSchV: Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage anzeigen

Wenn Sie eine Anlage betreiben möchten, die der „Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) unterliegt, müssen Sie diese vor der Inbetriebnahme dem Amt für Umweltschutz anzeigen. Möchten Sie mehrere Anlagen betreiben, müssen Sie jede Anlage anzeigen.

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Wenn Sie eine Anlage betreiben wollen, die der „Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV“ unterliegt, müssen Sie diese vor Inbetriebnahme dem Amt für Umweltschutz anzeigen. Möchten Sie mehrere Anlagen betreiben, müssen Sie jede Anlage anzeigen.

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