Halter von Elektroautos können ein spezielles Kfz-Kennzeichen mit einem "E" beantragen. Das Elektrokennzeichen enthält am Ende ein E. Beispiel: S - AB 4999E.
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- ständigen roten Kennzeichen, sog. Händlerkennzeichen
Hinweis: Da Stuttgart in der Umweltzone ist, brauchen Sie auch mit Elektrokennzeichen eine Umweltplakette (Öffnet in einem neuen Tab).
Voraussetzungen
Nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erhalten Sie ein E-Kennzeichen für folgende Fahrzeuge:
- ein reines Batterieelektrofahrzeug
- ein Brennstoffzellenfahrzeug
- ein Plug-In-Hybridfahrzeug (von außen aufladbar)
Beim Plug-In-Hybrid-Fahrzeug gibt es zwei Alternativen:
- Schadstoffausstoß höchstens 50g/km oder
- 40 km Reichweite der elektrischen Antriebsmaschine
Das können Sie im CoC-Dokument oder in der Betriebsanleitung nachlesen.
Folgende Fahrzeugklassen erhalten ein E-Kennzeichen:
- Klasse M1 (PKW)
- Klasse N1 (LKW bis 3,5t zulässige Gesamtmasse)
- Klasse L3e und Klasse L4e (Kräder mit einer Höchstgeschwindigkeit > als 45 km/h)
- Klasse L5e (Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit > als 45 km/h)
- Klasse L7e (Vierrädrige Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 400 oder 550 kg)
Vorgehen
Sie müssen das E-Kennzeichen persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Eine Antragstellung bei den Bürgerbüros ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung des E-Kennzeichens für Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug legen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei der Zulassungsstelle vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC- bzw. Übereinstimmungsbescheinigung. In der COC- bzw. Übereinstimmungsbescheinigung müssen folgende Felder ausgefüllt sein:
- Ziffer 22 bei der Fahrzeugklasse L bzw. Ziffer 23 bei den Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (Reiner Elektroantrieb - ja/nein)
- Ziffer 23.1 (Hybrid- (Elektro-) Fahrzeug: ja/nein)
- Ziffer 26 (Kraftstoff)
- Ziffer 49.1 (Co2-Emission kombiniert)
- Ziffer 49.2 (Elektrische Reichweite)
Sofern diese Angaben unvollständig sind, kann dieses durch Vorlage einer Herstellerbescheinigung oder eines Gutachtens nach §21 StVZO bestätigt werden. - haben Sie ein finanziertes / geleastes Fahrzeug, muss uns die Finanzierungs- bzw. Leasingbank die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post übersenden. Erst nach erfolgter Zusendung, kann die Änderung stattfinden. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie uns zwingend die Nummer Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II oder das bisherige Kennzeichen nennen müssen.
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
Bei Neuzulassungen und Umschreibungen benötigen Sie zusätzlich die für diese Vorgänge erforderlichen Unterlagen.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten das E-Kennzeichen direkt vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle.
Termin vereinbaren
Siekönnen telefonisch oder online einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren.
Gebühren
E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (Kfz) beantragen (32-33)
Kosten: 30 Euro bis 71 Euro
Weitere Informationen: Die Kennzeichen müssen beim Schilderhersteller gesondert bezahlt werden.
Rechtsgrundlage
Elektromobilitätsgesetz (EmoG) 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Kfz-Zulassungsstelle
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 14:45 |
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Dienstag | 07:15 – 12:15 |
Mittwoch | 07:15 – 12:15 |
Donnerstag | 07:15 – 12:15 und 13:30 – 16:45 |
Freitag | 07:15 – 12:15 |
Montag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 15:00 |
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Dienstag | 07:15 – 13:00 |
Mittwoch | 07:15 – 13:00 |
Donnerstag | 07:15 – 13:00 und 13:30 – 17:00 |
Freitag | 07:15 – 13:00 |
Anfahrt
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70469 Stuttgart
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