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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Reisepass beantragen wegen Namensänderung bei Heirat oder Scheidung

Hat sich Ihr Name aufgrund von Heirat oder Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

Wenn Sie heiraten, ist es frühestens acht Wochen vor der Eheschließung möglich, neue Ausweisdokumente zu beantragen. Bringen Sie dafür bitte die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit.

Bitte beachten Sie: Sollte Ihre Eheschließung am 01.05.2024 oder danach stattfinden, kann die vorzeitige Beantragung der Dokumente aktuell nicht erfolgen, da das Layout der Ausweisdokumente zum 01.05.2024 geändert wird.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen  vorläufigen Reisepass beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Ausweispapier benötigen.

Sie können ab sofort im Bürgerbüro Mitte und im Einarbeitungsbürgerbüro in der Eberhardstr. 39 Ihr Lichtbild digital anfertigen. Das neue technische System erfasst die biometrischen Daten einer antragstellenden Person, wie Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift. Bitte beachten Sie, dass dieser Service für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet ist.

Selbstverständlich haben Sie aktuell auch weiterhin die Möglichkeit, ein ausgedrucktes Lichtbild von sich mitzubringen.

Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Pass fertig ist.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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