Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Geänderte Öffnungszeiten:
In der Kfz-Zulassungsstelle und bei den Bürgerbüros der Landeshauptstadt wird Ende Juni 2023 das bisher eingesetzte Fachverfahren durch ein neues modernes Fachverfahren abgelöst. Dies erfordert einerseits vor dem Umstellungstermin Schulungen aller Mitarbeitenden und nach der Einführung eine intensive Beschäftigung mit dem neuem Verfahren. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, an einigen Tagen die Kfz-Zulassungsstelle für die Publikumsbedienung zu schließen.
Die Schließung betrifft nach derzeitigem Stand folgende Tage:
- Donnerstag, den 11. Mai 2023 am Vormittag (nachmittags von 13:30 Uhr - 17:00 Uhr geöffnet - vorzeitiger Ausgabestop von Wartemarken bei entsprechend hohem Publikumsaufkommen möglich)
- Freitag, den 12. Mai 2023 ganztags
- Dienstag, den 16. Mai 2023 ganztags
- Freitag, den 23. Juni 2023 ganztags
- Montag, den 26. Juni 2023 ganztags
Abweichend von früheren Mitteilungen ist die Kfz-Zulassungsstelle am Mittwoch, 17.05.2023 von 07:15 Uhr - 12.15 Uhr (Antragsannahme) regulär geöffnet.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen
Die Führerscheinstelle ist von der Umstellung nicht betroffen und hat an allen Tagen im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten geöffnet.
- Kfz-Zulassungen und Fragen jeglicher Art
- Ausnhamegenehmigungen von Helm- und Gurtpflicht
- Erteilung von Betriebserlaubnissen
- Führerscheinangelegenheiten
- Fahrschul- und Personenbeförderungsrecht
Seit dem 02.11.2022 ist bei der Führerscheinstelle die Vorsprache als Laufkunde wieder möglich. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Für Führerscheinangelegenheiten wie z.B. Anträge von Berufskraftfahrern, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis, Erweiterungen für eine gewerbliche Nutzung oder auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 muss bei der Führerscheinstelle persönlich vorgesprochen werden. Bei Vorsprachen zu laufenden Verfahren bei der Führerscheinneuerteilung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder gewerbliche Personenbeförderung/Fahrschulen/Fahrlehrer verbleibt es bei der zwingenden Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung. Neben der Führerscheinstelle bieten auch die Bürgerbüros zahlreiche Führerscheinangelegenheiten an, die bei den Bürgerbüros ohne Terminvereinbarung erledigt werden können. Dazu gehören insbesondere
- Führerscheinersterteilungen
- Begleitetes Fahren ab 17, Erweiterung auf Motorradklasse (ausgenommen B196)
- Verlängerungen Klasse C, CE (ausgenommen im Zusammenhang mit Schlüssel 95 oder Fahrerqualifizierungsnachweis - FQN)
- Führerscheinänderungen (Name, Auflage)
- Umtausch
- Ersatzausstellung
- Internationale Führerscheine
Aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben in den Bürgerbüros kann es dort häufiger zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem sind einzelne Bürgerbüros wegen personeller Engpässe immer wieder kurzfristig geschlossen. Es wird daher empfohlen, vor dem Gang zum Bürgerbüro zu prüfen, welche Bürgerbüros geöffnet haben:
Bürgerbüros (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Vorsprachen in der Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Sofern Sie jedoch ohne Termin erscheinen, müssen Sie sich möglichwerweise auf erhebliche Wartezeiten, insbesondere am frühen Morgen, einstellen. Eine Garantie, dass Sie bedient werden, kann nicht gegeben werden. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir daher weiterhin eine frühzeitige Terminvereinbarung.
Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie unter Kfz?Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
Anfahrt
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