Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart
Geänderte Öffnungszeiten:
Das Amt für öffentliche Ordnung ist in der Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2024 mit allen Dienststellen, inklusive aller Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie der Kfz‐Zulassungs‐ und Führerscheinstelle, für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht geöffnet. In dringenden und nachweislichen Notfällen sind wir für Sie über das Service Center Stuttgart unter der Rufnummer 0711/216−0 telefonisch erreichbar. Informationen über unsere Online-Dienstleistungen finden Sie über unseren Dienstleistungsfinder.
Aufgrund von Personalengpässen in der Führerscheinstelle, können derzeit für die Antragsentgegennahme nicht alle Bedienplätze besetzt werden. Leider bedeutet dies eine Einschränkung der Publikumsbedienung. Bitte rechnen Sie daher unter Umständen mit längeren Wartezeiten. Bei hohem Publikumsaufkommen kann es zu einer vorzeitigen Schließung der Führerscheinstelle kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Kfz-Zulassungsstelle ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.
Wichtige Hinweise zu iKfz (Online)-Anträgen:
Bis Montag, den 23. Dezember 2024 (11:00 Uhr), werden alle eingehende iKfz-Anträge abschließend bearbeitet und über die zentrale Poststelle versandt.
Danach eingehende iKfz-Anträge werden ab Donnerstag, den 02. Januar 2025, bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Antragstellungen.
- Kfz-Zulassungen und Fragen jeglicher Art
- Ausnahmegenehmigungen von der Helm- und Gurtpflicht
- Erteilung von Betriebserlaubnissen
- Führerscheinangelegenheiten
- Fahrschul- und Personenbeförderungsrecht
Seit dem 02.11.2022 ist bei der Führerscheinstelle die Vorsprache als Laufkunde wieder möglich. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Für Führerscheinangelegenheiten wie z.B. Anträge von Berufskraftfahrern, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis, Erweiterungen für eine gewerbliche Nutzung oder auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 muss bei der Führerscheinstelle persönlich vorgesprochen werden. Bei Vorsprachen zu laufenden Verfahren bei der Führerscheinneuerteilung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder gewerbliche Personenbeförderung/Fahrschulen/Fahrlehrer verbleibt es bei der zwingenden Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung. Neben der Führerscheinstelle bieten auch die Bürgerbüros zahlreiche Führerscheinangelegenheiten an, die bei den Bürgerbüros ohne Terminvereinbarung erledigt werden können. Dazu gehören insbesondere
- Führerscheinersterteilungen
- Begleitetes Fahren ab 17, Erweiterung auf Motorradklasse (ausgenommen B196)
- Verlängerungen Klasse C, CE (ausgenommen im Zusammenhang mit Schlüssel 95 oder Fahrerqualifizierungsnachweis - FQN)
- Führerscheinänderungen (Name, Auflage)
- Umtausch
- Ersatzausstellung
- Internationale Führerscheine
Aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben in den Bürgerbüros kann es dort häufiger zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem sind einzelne Bürgerbüros wegen personeller Engpässe immer wieder kurzfristig geschlossen. Es wird daher empfohlen, vor dem Gang zum Bürgerbüro zu prüfen, welche Bürgerbüros geöffnet haben:
Bürgerbüros (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Vorsprachen in der Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Sofern Sie jedoch ohne Termin erscheinen, müssen Sie sich möglichwerweise auf erhebliche Wartezeiten, insbesondere am frühen Morgen, einstellen. Eine Garantie, dass Sie bedient werden, kann nicht gegeben werden. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir daher weiterhin eine frühzeitige Terminvereinbarung.
Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie unter Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
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