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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle

Anschrift & Erreichbarkeit

Symbolbild Organisations-Kontakt

Anschrift

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle
Krailenshaldenstraße 32
70469 Stuttgart

Geänderte Öffnungszeiten:

Das Amt für öffentliche Ordnung ist in der Zeit vom 27. Dezember bis einschließlich 29. Dezember 2023 mit allen Dienststellen, inklusive aller Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie der Kfz‐Zulassungs‐ und Führerscheinstelle, für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht geöffnet. In dringenden Notfällen ist eine telefonische Erreichbarkeit über das Service Center Stuttgart unter der Rufnummer 0711/216−0 möglich.

In der Kfz-Zulassungsstelle kommt es derzeit zu erhöhten Wartezeiten. Grund für die Wartezeiten ist ein neues Fachverfahren, mit dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jetzt die Anträge erfassen und bearbeiten müssen. Eine Kündigung des bisherigen Verfahrens machte die Umstellung notwendig. Zahlreiche andere Kommunen in Baden-Württemberg stehen vor der gleichen Herausforderung. Auch sie müssen auf ein landesweit einheitliches Verfahren umstellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet dies eine völlig neue Benutzeroberfläche und ungewohnte Bearbeitungsprozesse.
 

Bis auf weiteres wird täglich ein Kontingent von Wartemarken ausgegeben. Dieses orientiert sich danach, wie viele Vorgänge das Personal am jeweiligen Tag in etwa bearbeiten kann. Die Ausgabe der Wartemarken erfolgt ausschließlich durch hauseigenes Personal am Eingang der Zulassungsstelle und während der Öffnungszeiten.

Bedingt durch die Verfahrensänderung kann derzeit auch noch keine Online-Terminvergabe angeboten werden, da diese durch ein deutlich benutzerfreundlicheres Tool abgelöst werden soll.

Die Kfz-Zulassungsstelle bittet darum, das man beim persönlichen Besuch alle relevanten Unterlagen ( z.B. Personalausweis/Reisepass, eVB-Nummer, Vollmachten, usw.) vollständig und bereits ausgefüllt (z.B. SEPA Lastschriftmandant) zur Hand hat.

Wir bitten um Verständnis und Geduld für alle erforderlichen Einschränkungen.

Die Führerscheinstelle ist von der Umstellung nicht betroffen und hat an allen Tagen im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten regulär geöffnet.

Aktueller Hinweis bezüglich Onlinevorgängen zu i-KFZ:
Seit 01. September 2023 steht das Verfahren zur Nutzung zur Verfügung (z.B. Onlineneuzulassungen/Abmeldungen, Umschreibungen oder Änderung der Halterdaten).

Wir möchten alle Nutzer von i-Kfz dringend darauf hinweisen, dass das Onlineangebot ausschließlich über die Webseite der Landeshauptstadt Stuttgart aufgerufen werden muss. Im Internet finden sich viele Angebote, von sogenannten "Fake-Seiten", die Ihnen die Abwicklung der Online-Zulassung/-Abmeldung/-Wiederzulassung vortäuschen. Die Dienstleistung wird nicht erbracht/bearbeitet und Sie bezahlen unter Umstände auch noch einen überteuerten Betrag.

Mit der Bitte um Beachtung:
Aufgrund eines Umstellungswochenendes bezüglich dem Zulassungsprogramm stehen am Freitag, den 01. Dezember 2023 ab 14:00 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 03. Dezember 2023 die Module Wunschkennzeichen und iKfz nicht zur Verfügung. Während dieser Zeit wird eine entsprechende Wartungsseite angezeigt.

  • Kfz-Zulassungen und Fragen jeglicher Art
  • Ausnahmegenehmigungen von der Helm- und Gurtpflicht
  • Erteilung von Betriebserlaubnissen
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Fahrschul- und Personenbeförderungsrecht

Seit dem 02.11.2022 ist bei der Führerscheinstelle die Vorsprache als Laufkunde wieder möglich. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Für Führerscheinangelegenheiten wie z.B. Anträge von Berufskraftfahrern, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis, Erweiterungen für eine gewerbliche Nutzung oder auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 muss bei der Führerscheinstelle persönlich vorgesprochen werden. Bei Vorsprachen zu laufenden Verfahren bei der Führerscheinneuerteilung, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder gewerbliche Personenbeförderung/Fahrschulen/Fahrlehrer verbleibt es bei der zwingenden Notwendigkeit einer vorherigen Terminvereinbarung. Neben der Führerscheinstelle bieten auch die Bürgerbüros zahlreiche Führerscheinangelegenheiten an, die bei den Bürgerbüros ohne Terminvereinbarung erledigt werden können. Dazu gehören insbesondere

  • Führerscheinersterteilungen
  • Begleitetes Fahren ab 17, Erweiterung auf Motorradklasse (ausgenommen B196)
  • Verlängerungen Klasse C, CE (ausgenommen im Zusammenhang mit Schlüssel 95 oder Fahrerqualifizierungsnachweis - FQN)
  • Führerscheinänderungen (Name, Auflage)
  • Umtausch
  • Ersatzausstellung
  • Internationale Führerscheine

Aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben in den Bürgerbüros kann es dort häufiger zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem sind einzelne Bürgerbüros wegen personeller Engpässe immer wieder kurzfristig geschlossen. Es wird daher empfohlen, vor dem Gang zum Bürgerbüro zu prüfen, welche Bürgerbüros geöffnet haben:
 Bürgerbüros (Öffnet in einem neuen Tab)

Für Vorsprachen in der Kfz-Zulassungsstelle benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Sofern Sie jedoch ohne Termin erscheinen, müssen Sie sich möglichwerweise auf erhebliche Wartezeiten, insbesondere am frühen Morgen, einstellen. Eine Garantie, dass Sie bedient werden, kann nicht gegeben werden. Bei hohem Publikumsaufkommen behält sich die Dienststelle vor, die Antragsannahme vorzeitig zu schließen bzw. zu unterbrechen. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir daher weiterhin eine frühzeitige Terminvereinbarung.

Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie unter  Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)

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