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Landeshauptstadt Stuttgart

Bezirksamt Feuerbach

Standesamt Stuttgart-Feuerbach

Anschrift & Erreichbarkeit

Symbolbild Organisations-Kontakt

Anschrift

Standesamt Stuttgart-Feuerbach
Wilhelm-Geiger-Platz 10
70469 Stuttgart

Postanschrift

Standesamt Stuttgart-Feuerbach
Wilhelm-Geiger-Platz 10
70469 Stuttgart

Herr Bohnen - Amtsleiter

0711 21660795

Frau Biener

0711 21660798

Faxnummer des Standesamts

0711 2169560798

Geänderte Öffnungszeiten:

Das Bezirksamt Feuerbach ist am Montag, 29. Dezember und Dienstag, 30. Dezember 2025 nur mit einem telefonischen Notdienst erreichbar. Wenn Sie ein dringendes, unaufschiebbares Anliegen bezüglich der Dienststellen Allgemeine Verwaltung, Bürgerinformation, Soziale Leistungen, Standesamt oder Rentenstelle (und ggf. Wohngeld etc.) haben, können Sie das jeweilige Bezirksamt zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Der Bürgerservice Leben im Alter ist am 29. Dezember und 30. Dezember 2025 erreichbar unter Tel. +49 711 216−59099.

Das Bezirksamt Feuerbach ist am Freitag, 02. Januar und Montag, 05. Januar 2026 nur mit einem telefonischen Notdienst erreichbar. Wenn Sie ein dringendes, unaufschiebbares Anliegen bezüglich der Dienststellen Allgemeine Verwaltung, Bürgerinformation, Soziale Leistungen, Standesamt oder Rentenstelle (und ggf. Wohngeld etc.) haben, können Sie das jeweilige Bezirksamt zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Der Bürgerservice Leben im Alter ist am 02. Januar 2026 und 05. Januar 2026 erreichbar unter Tel. +49 711 216−59099.

Öffnungszeiten

Montag08:30 – 13:00
Mittwoch08:30 – 13:00
Freitag08:30 – 13:00
Donnerstag14:00 – 18:00

Dienstag geschlossen

Bitte beachten Sie, dass ein Besuch während der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Terminvereinbarung: poststelle.standesamt.feuerbachstuttgartde

Anmeldung zur Eheschließung, Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen, Beurkundung von Austritten aus Religionsgemeinschaften, Namenserteilungen, Namensänderungen, Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland. Zum 01.01.2009 wurde das Personenstandsgesetz (PStG) in wesentlichen Teilen geändert. Auf dem Standesamt werden jetzt Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister geführt. Die bis zum 31.12.2008 angelegten Familienbücher werden bezüglich der Ehegatten (nicht bezüglich der Kinder) als Eheregister bei den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von - 80 Jahren für Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister - 110 Jahren für Geburtenregister - 30 Jahren für Sterberegister geführt.

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