Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Wilhelm-Geiger-Platz 10
70469 Stuttgart
Postanschrift
Wilhelm-Geiger-Platz 10
70469 Stuttgart
Herr Bohnen - Amtsleiter
0711 21660795Frau Peggau
0711 21660803Frau Biener
0711 21660798Frau Rupp
0711 21681882Faxnummer des Standesamts
0711 2169560798eMail-Postfach des Standesamts
poststelle.standesamt.feuerbachstuttgartdeLeitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
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Dienstag geschlossen
Am 22. und 23.10.2024 ist das Standesamt wegen einer gemeinsamen Schulung geschlossen.
Am 22. und 23.10.2024 ist das Standesamt wegen einer gemeinsamen Schulung geschlossen. Anmeldung zur Eheschließung, Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen, Beurkundung von Austritten aus Religionsgemeinschaften, Namenserteilungen, Namensänderungen, Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland. Zum 01.01.2009 wurde das Personenstandsgesetz (PStG) in wesentlichen Teilen geändert. Auf dem Standesamt werden jetzt Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister geführt. Die bis zum 31.12.2008 angelegten Familienbücher werden bezüglich der Ehegatten (nicht bezüglich der Kinder) als Eheregister bei den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von - 80 Jahren für Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister - 110 Jahren für Geburtenregister - 30 Jahren für Sterberegister geführt.
Anfahrt
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Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Auskunft zur Geburtszeit
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung anmelden
- Geburtenregister - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen
- Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)
- Neugeborene anmelden
- Selbstbestimmungsgesetz
- Sterbefall anzeigen
- Urkunden und beglaubigte Abschriften: Geburt, Heirat, Lebens-Partnerschaft und Sterbefall
- Vaterschaft- Anerkennung erklären und beurkunden lassen