Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Standesamt Stuttgart‐Münster
Schussengasse 10
70376 Stuttgart
Schussengasse 10
70376 Stuttgart
Leitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
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Bitte beachten Sie, dass ein Besuch während der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminbereinbarung möglich ist. Für persönliche Vorsprachen (z.B. Kirchenaustritt, Anmeldung zur Eheschließung, Namenserklärungen) vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter Tel. 0711 216- 57485 oder Standesamt.muenster@stuttgart.de. Personenstandsurkunden fordern Sie bitte ausschließlich über service.stuttgart.de, Personenauskünfte, online, an.
Anfahrt
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Standesamt Stuttgart‐Münster
Schussengasse 10
70376 Stuttgart
Schussengasse 10
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Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Adoption – Akteneinsicht beantragen
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- Anschlusserklärung eines Kindes an die Namensänderung seiner Eltern (oder eines Elternteils) – auch Volljährige
- Auskunft zur Geburtszeit
- Bestimmung gemeinsamer Doppelname in der Ehe / Widerruf Ehename / Widerruf einseitiger Doppelname
- Doppelname (einseitig)
- Doppelname für ein Kind bestimmen
- Ehefähigkeitszeugnis – Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Ehenamen bestimmen mit Rechtswahl
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen
- Einbennung / Rückbenennung eines Kindes – auch Volljährige
- Geburtsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen
- Kirchenaustritt – beglaubigte Abschrift aus dem Kirchenaustrittsregister beantragen
- Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft – Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)
- Namenserteilung für ein Kind durch einen Elternteil
- Namensrecht
- Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Neubestimmung des Familiennamens durch eine volljährige Person
- Neugeborene anmelden
- Selbstbestimmungsgesetz
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Vaterschaft‐ Anerkennung erklären und beurkunden lassen
- Wiederannahme eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe