Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Standesamt Stuttgart-Wangen
Wangener Marktplatz 1
70327 Stuttgart
Wangener Marktplatz 1
70327 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
---|---|
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Dienstag geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass ein Besuch w?hrend der ?ffnungszeiten nur mit vorherigerTerminvereinbarung m?glich ist.
Anfahrt
Anschrift
Standesamt Stuttgart-Wangen
Wangener Marktplatz 1
70327 Stuttgart
Wangener Marktplatz 1
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Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Adoption - Akteneinsicht beantragen
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- Anschlusserklärung eines Kindes an die Namensänderung seiner Eltern (oder eines Elternteils) - auch Volljährige
- Auskunft zur Geburtszeit
- Bestimmung gemeinsamer Doppelname in der Ehe / Widerruf Ehename / Widerruf einseitiger Doppelname
- Doppelname (einseitig)
- Doppelname für ein Kind bestimmen
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Ehenamen bestimmen mit Rechtswahl
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen
- Einbennung / Rückbenennung eines Kindes - auch Volljährige
- Geburtsurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen
- Kirchenaustritt - beglaubigte Abschrift aus dem Kirchenaustrittsregister beantragen
- Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)
- Namenserteilung für ein Kind durch einen Elternteil
- Namensrecht (ab 01.05.2025)
- Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Neubestimmung des Familiennamens durch eine volljährige Person
- Neugeborene anmelden
- Selbstbestimmungsgesetz
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde - beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Vaterschaft- Anerkennung erklären und beurkunden lassen
- Wiederannahme eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe