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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Anträge für die Briefwahl bei der OB-Wahl 2020

Die Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart steht bevor: Am Sonntag, 8. November, wird gewählt. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, 29. November, eine Neuwahl statt.

Bei dieser Wahl sind auch neue Bewerbungen zugelassen. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los.
 
Rund 450.000 Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten in der Zeit vom 30. September bis 6. Oktober 2020 zugestellt. Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, in welches Wahllokal der oder die jeweilige Wahlberechtigte am Wahlsonntag zur Stimmabgabe gehen muss. 
Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, sondern per Briefwahl wählen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. So können die Unterlagen portofrei unter  www.stuttgart.de/briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab) im Internet beantragt werden. Ebenso möglich ist ein schriftlicher Antrag, der am einfachsten durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt wird. Dieser Antrag ist dann in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Statistische Amt zu senden. 

Da die Bewerbungsfrist für die OB-Wahl erst am Montag, 12. Oktober, endet und entsprechend erst einige Tage später die amtlichen Stimmzettel für die Wahl vorliegen, können die Briefwahlunterlagen nicht vor dem Montag, 19. Oktober, versendet werden. 

Auch die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich und zwar beim Statistischen Amt oder in den 17 Bezirksämtern des äußeren Stadtgebiets. Die Antragstellung beim Statistischen Amt wird erstmals nicht mehr in der Eberhardstraße 39 (Schwabenzentrum), sondern im Rathausfoyer, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart (Mitte), stattfinden. Das Rathausfoyer ist täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anträge können von Dienstag, 29. September, bis Freitag, 6. November, abgegeben werden. Die Stimmabgabe vor Ort ist aber aus dem genannten Grund erst ab dem 19. Oktober möglich. Kommt es zur Neuwahl am 29. November, können Briefwahlanträge im Rathausfoyer von Montag, 9. November, bis Freitag, 27. November, abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist dann ab Montag, 16. November, möglich. 

In den Bezirksämtern des äußeren Stadtgebiets können Briefwahlanträge ebenfalls ab Dienstag, 29. September, jedoch nur bis einschließlich Donnerstag, 5. November, gestellt werden. Die Stimmabgabe vor Ort in den Bezirksämtern ist erst ab Dienstag, 20. Oktober, möglich.

Kommt es zur Neuwahl am 29. November, können Briefwahlanträge in den Bezirksrathäusern ab Montag, 9. November, abgegeben werden; die Stimmabgabe ist auch hier erst ab Dienstag 17. November, möglich. Die Antragsmöglichkeit für die etwaige Neuwahl endet am Donnerstag, 26. November. 

Die Regel-Öffnungszeiten der Bezirksämter sind montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Da es während der Corona-Pandemie zu abweichenden Öffnungszeiten kommen kann, ist es ratsam, sich vor dem Besuch mit dem Bezirksamt in Verbindung zu setzen.

Wer während der Corona-Pandemie die Stimme ohne Infektionsrisiko abgeben möchte, sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Bei der Wahl im Wahllokal sind die Wahlberechtigten verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Weitere Informationen zur OB Wahl stehen unter  www.stuttgart.de/ob-wahl (Öffnet in einem neuen Tab)

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