Partei/Wählervereinigung/Zusammenschlüsse | Sitze |
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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN | 14 |
CDU | 14 |
Fraktionsgemeinschaft SPD und Volt* |
9 |
AfD | 5 |
Freie Wähler* Freie Wähler (4 Sitze), Stuttgarter Liste (1 Sitz) |
5 |
Die Linke und SÖS* Die Linke (3 Sitze), SÖS (2 Sitze) |
5 |
FDP | 4 |
Gruppierung PULS* Die Stadtisten (1 Sitz), DIE PARTEI (1 Sitz), Klimaliste (1 Sitz) |
3 |
Tierschutzpartei Einzelmitglied |
1 |
*Die Stadträtinnen und Stadträte können sich zu Fraktionen und Gruppen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Stadträten bestehen. Ein Stadtrat darf nicht mehreren Fraktionen angehören. Die Finanzierung des Gemeinderats setzt sich für die Fraktionen zusammen aus einem Sockelbetrag und einem Kopfbetrag. Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats erhalten den Kopfbetrag.
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das „Hauptorgan der Gemeinde“ wie es in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) heißt und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest. Die Zahl der Stadträtinnen und Stadträte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Im Stadtrecht der Landeshauptstadt Stuttgart ist Geschäftsordnung des Gemeinderats festgelegt.