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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Sitzverteilung im Gemeinderat

Der Stuttgarter Gemeinderat besteht aus 60 Stadträtinnen und Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Der aktuelle Gemeinderat ist bis 2029 im Amt. Die Parteien und Wählervereinigungen haben sich zu sieben Fraktionen und einer Gruppierung zusammengefunden. Dazu kommt ein Einzelstadtrat.

Partei/Wählervereinigung/Zusammenschlüsse  Sitze
CDU 14
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 14

SPD und Volt*
SPD (7 Sitze), Volt (2 Sitze)

9
AfD 5
Die Linke und SÖS* 
Die Linke (3 Sitze), SÖS (2 Sitze)
5
Freie Wähler*
Freie Wähler (4 Sitze), Stuttgarter Liste (1 Sitz)
5
FDP 4
PULS – Die Stadtisten – Die PARTEI – KLIMALISTE*
Die Stadtisten (1 Sitz), DIE PARTEI (1 Sitz), Klimaliste (1 Sitz)
3
Tierschutzpartei
Einzelmitglied
 1

*Die Stadträtinnen und Stadträte können sich zu Fraktionen und Gruppen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Stadträten bestehen. Ein Stadtrat darf nicht mehreren Fraktionen angehören. Die  Finanzierung des Gemeinderats setzt sich für die Fraktionen zusammen aus einem Sockelbetrag und einem Kopfbetrag. Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats erhalten den Kopfbetrag.

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist nach der  Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) (Öffnet in einem neuen Tab) das „Hauptorgan der Gemeinde“ und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest. Die  Geschäftsordnung des Gemeinderats ist im Stadtrecht der Landeshauptstadt Stuttgart festgelegt.

Haupt- und Personalamt

Geschäftsstelle des Gemeinderats

Symbolbild Organisations-Kontakt

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Bildnachweise

  • No Limit Pictures/Getty Images