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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Sitzverteilung im Gemeinderat

Der Stuttgarter Gemeinderat besteht aus 60 Stadträtinnen und Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Der aktuelle Gemeinderat ist bis 2029 im Amt. Die Parteien und Wählervereinigungen haben sich zu sieben Fraktionen und einer Gruppierung zusammengefunden. Dazu kommt ein Einzelstadtrat.

Partei/Wählervereinigung/Zusammenschlüsse  Sitze
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN 14
CDU 14

Fraktionsgemeinschaft SPD und Volt*

9
AfD 5
Freie Wähler*
Freie Wähler (4 Sitze), Stuttgarter Liste (1 Sitz)
5
Die Linke und SÖS* 
Die Linke (3 Sitze), SÖS (2 Sitze)
5
FDP 4
Gruppierung PULS*
Die Stadtisten (1 Sitz), DIE PARTEI (1 Sitz), Klimaliste (1 Sitz)
3
Tierschutzpartei
Einzelmitglied
 1

*Die Stadträtinnen und Stadträte können sich zu Fraktionen und Gruppen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Stadträten bestehen. Ein Stadtrat darf nicht mehreren Fraktionen angehören. Die  Finanzierung des Gemeinderats setzt sich für die Fraktionen zusammen aus einem Sockelbetrag und einem Kopfbetrag. Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats erhalten den Kopfbetrag.

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das „Hauptorgan der Gemeinde“ wie es in der  Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) heißt und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest. Die Zahl der Stadträtinnen und Stadträte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Im Stadtrecht der Landeshauptstadt Stuttgart ist  Geschäftsordnung des Gemeinderats festgelegt.

Haupt- und Personalamt

Geschäftsstelle des Gemeinderats

Symbolbild Organisations-Kontakt

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Bildnachweise

  • Max Kovalenko/Stadt Stuttgart
  • No Limit Pictures/Getty Images
  • Leif Piechowsky/Stadt Stuttgart