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Landeshauptstadt Stuttgart

Abfall-Arten

Restabfall

Generell gilt: Alle in privaten Haushalten anfallenden Abfälle, die nicht getrennt verwertbar sind, zählen zum Restabfall und gehören in die graue Tonne.

Zum Restabfall gehören beispielsweise folgende Gegenstände:

  • Arzneimittel
  • Asche (kalt, staubdicht verpackt)
  • Dispersionsfarben (eingetrocknet)
  • mineralische Einstreu von Kleintieren (z.B. Katzenklo)
  • Hygieneabfälle
  • Kehricht
  • Staubsaugerbeutel
  • Trinkglas
  • Keramik (Kleinmengen)
  • Windeln

Mehr Restabfall als gedacht?

Wenn gelegentlich mehr Restabfall anfällt, kann dieser zusätzlich über städtische graue Abfallsäcke entsorgt werden. Die Abfallsäcke müssen am Tag der Leerung der Restabfallbehälter neben diesen bereitgestellt werden.

Abfall-ABC

Sie haben Fragen zur richtigen Entsorgung eines ganz bestimmten Gegenstandes? Alle Infos dazu finden Sie im Abfall-ABC.

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Bildnachweise

  • Getty Images/Imgorthand
  • Max Kovalenko
  • Zwei Mitarbeiter der Stadtentwässerung inszipieren die Kanalisation | www.michaelfuchs-fotografie.de / SES