Änderungen im Kommunalwahlrecht
Der Landtag von Baden‐Württemberg hat am 29. März 2023 eine Änderung des Kommunalwahlrechts (Öffnet in einem neuen Tab) beschlossen. Damit sind bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 - analog zum Landtagswahlrecht - auch wohnungslose Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gemeindegebiet wahlberechtigt und können so an den Kommunalwahlen teilnehmen.
Zudem wurde das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit hat diese Altersgruppe in Baden‐Württemberg erstmals nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht bei einer Gemeinderatswahl. Das bedeutet: 16-Jährige können selbst kandidieren.