Fast jede zweite Person in Stuttgart hat einen Migrationshintergrund – vielleicht gehören auch Sie dazu. Einige von ihnen sind selbst eingewandert, andere sind Kinder von Zugewanderten oder vor Krieg und Verfolgung geflüchtet. Diese Vielfalt prägt die Landeshauptstadt und macht sie so lebendig. Gleichzeitig stellt diese Vielfalt das Gesundheitssystem vor besondere Aufgaben. Es ist daher wichtig, dass es sich an die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft orientiert, um eine gute Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten – unabhängig von kulturellem Hintergrund oder individueller Lebensgeschichte.
Gut informiert, gesund entscheiden
Doch das deutsche Gesundheitssystem ist komplex – selbst für Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind. Für Menschen mit Migrationsgeschichte kommen oft zusätzliche Hürden hinzu: Sprachbarrieren, rechtliche Unsicherheiten und fehlende Informationen erschweren den Zugang zu medizinische Leistungen.
Zudem funktioniert das deutsche Gesundheitssystem meist ganz anders als im Herkunftsland – das erschwert die Orientierung. Auch kulturelle Unterschiede beeinflussen, wie Menschen mit Gesundheitsangeboten umgehen. Wer zum Beispiel ein anderes Verständnis von Krankheit oder Vorsorge hat, nimmt solche Angebote möglicherweise anders wahr – oder nutzt sie gar nicht.
Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, bietet das Gesundheitsamt Stuttgart gezielt kostenlose Informationsveranstaltungen zum deutschen Gesundheitssystem in verschiedenen Sprachen an. Migrantische Vereine und andere migrantische Gruppen können internationale Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen zu verschiedenen Themen rund um die Gesundheit zu sich einladen.
Denn wer informiert ist, kann bessere Entscheidungen für seine Gesundheit treffen. Die internationale Herkunft darf dabei kein Hindernis sein – deshalb braucht es leicht zugängliche, kultursensible Angebote, die die Gesundheitskompetenz stärken. Das fördert sowohl die individuelle Gesundheit als auch das gesellschaftliche Miteinander.
Rund um das Gesundheitssystem
Die folgenden Informationen bieten einen Einblick in das deutsche Gesundheitssystem und helfen dabei, die eigene Gesundheit zu erhalten. Bei ernsthaften gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie nicht zögern, sondern frühzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Krankenversicherung
Mitglied in Krankenkasse
In Deutschland müssen alle Menschen krankenversichert sein. Sie können sich selbst aussuchen bei welcher Krankenkasse (Öffnet in einem neuen Tab) Sie sich versichern möchten.
Die meisten Menschen – insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Ab einem bestimmten Einkommen besteht die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld sind über das Jobcenter ebenfalls gesetzlich versichert.
Alle GKV‐Mitglieder haben Anspruch auf die vollständigen Regelleistungen – unabhängig von der Höhe ihrer monatlichen Beiträge. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Arbeitgeber übernehmen einen weiteren Anteil. Ehepartner ohne eigenes Einkommen sowie Kinder bis zu einem bestimmten Alter können in der Regel kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert werden.
Mitgliedern der GKV wird eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgestellt, die bei Arztbesuchen vorgelegt wird. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arztpraxis und Krankenkasse. Wichtig: Die Pflegeversicherung ist automatisch in der GKV enthalten.
Weitere Informationen rund um das Thema Krankenversicherung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (Öffnet in einem neuen Tab).
Leistungen und Beiträge
Die Krankenversicherung stellt sicher, dass jede und jeder im Krankheitsfall eine Behandlung erhalten kann. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse – entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV).
So funktioniert die Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
- Kostenfreie Behandlungen: Die Krankenkassen bezahlen in der Regel alle medizinisch dringend notwendigen Behandlungen, wie z. B. Arztbesuche, verschreibungspflichtige Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation, Betreuung während der Schwangerschaft und Geburt durch einen Arzt oder Ärztin und eine Hebamme, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, zahnärztliche Behandlungen, empfohlene Impfungen, Psychotherapien, häusliche Krankenpflege, Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie), Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen) und Krankengeld bei längerer Erkrankung.
- Zuzahlungen: Die Mitglieder müssen bei vielen dieser Leistungen zum Beispiel für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Heilbehandlungen einen kleinen Eigenanteil zuzahlen. Die Höhe der Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro. So ist der Eigenanteil beim Krankenhausaufenthalt zum Beispiel 10 Euro pro Tag, allerdings für höchstens 28 Tage pro Jahr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Zuzahlungen befreit. Übersteigen die Zuzahlungen 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 Prozent), erhalten Sie von der Krankenkasse einen Befreiungsbeleg. Bei Fragen zu Leistungen und Zuzahlungen wenden Sie sich gerne direkt an ihre Krankenkasse.
- Selbstzahlen: Manche Behandlungen muss man selbst bezahlen, wie zum Beispiel Reiseimpfungen oder bestimmte Atteste. Manchmal bieten Ihnen auch Ärztinnen oder Ärzte Behandlungen an, die Sie selbst bezahlen müssen. Diese nennt man „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL). Der Arzt oder die Ärztin ist verpflichtet, Sie ausdrücklich darüber zu informieren, bevor die Behandlung durchführt wird. Sie können diese auch ablehnen. Mehr Info unter IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund (Öffnet in einem neuen Tab).
eRezept für ein Medikament
Verschreibt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein eRezept für ein Medikament, dann können Sie das Medikament mit Ihrer Versichertenkarte in der nächsten Apotheke abholen. Verschreibt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein eRezept für ein Medikament, dann können Sie das Medikament mit Ihrer Versichertenkarte in der nächsten Apotheke abholen.
Wichtig: Das Rezept ist nur 28 Tage gültig. Falls Sie es nicht schaffen, es in diesem Zeitraum abzuholen, müssen Sie es erneut in der Arztpraxis ausstellen lassen.
Medizinische Versorgung
Hausarzt- und Kinderarztpraxis
Suchen Sie sich am besten einen festen Hausarzt oder eine feste Hausärztin - eine Praxis für Allgemeinmedizin oder einen Internisten. Für Ihre Kinder suchen Sie sich eine Kinderarztpraxis. Dort gehen Sie immer zuerst hin, wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben, außer in lebensbedrohlichen Notfällen. Sie erhalten dort auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Krankschreibung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Der Vorteil ist, dass Ihre Krankengeschichte dort bekannt ist und der Arzt oder die Ärztin Sie bei Bedarf zu weiteren Fachärzten überweisen kann - zu Spezialisten wie zum Beispiel Orthopäden. Dafür stellen Hausärzte einen Überweisungsschein aus, den Sie dann in der Facharztpraxis vorlegen. So können Sie zielgerichtet behandelt werden.
Folgende Unterlagen sollten Sie zu jedem Arztbesuch mitnehmen:
- Versichertenkarte (auch beim Zahnarztbesuch oder im Krankenhaus) bzw. Behandlungsschein
- Überweisungsschein (nur bei der Facharztpraxis)
- Impfbuch
- wenn vorhanden: aktueller Medikationsplan
- bei Schwangerschaft: Mutterpass
- für Kinder: Vorsorgeheft
Ärztliches und Psychologisches Fachpersonal unterliegt der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Ihre persönlichen Daten und Diagnosen niemandem weitergeben werden dürfen. Es sei denn Sie erlauben es ausdrücklich.
Wichtig: Vereinbaren Sie vor einem Arztbesuch einen Termin und vergessen Sie nicht, den Termin abzusagen, falls Sie doch nicht zum Arzt gehen können. Krankenhäuser sollten nur mit ärztlicher Überweisung oder bei Lebensgefahr aufgesucht werden.
Hilfe bei der Arztsuche
Über die Seite der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) können Sie gezielt nach Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen suchen. In der „Erweiterten Suche“ (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie auch gezielt nach Arztpraxen mit bestimmten Fremdsprachenkenntnissen suchen.
Außerdem hilft die Terminservicestelle der KVBW bei der Vermittlung von Terminen bei Haus-, Fachärzten und Psychotherapeutinnen. Telefon 116 117 oder im Internet (Öffnet in einem neuen Tab). Beachten Sie bitte, dass es sein kann, dass Sie nicht sofort einen Termin bekommen, sondern, dass Sie einige Zeit auf den Termin warten müssen.
Krankenhaus
Für bestimmte Behandlungen wie zum Beispiel notwendige Operationen werden Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin in ein Krankenhaus eingewiesen. Damit Sie dort medizinisch optimal versorgt werden können, ist es wichtig, folgende Dokumente zur Aufnahme ins Krankenhaus mitzubringen. Werden Sie nach einem Unfall notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert, können Sie selbstverständlich alle Unterlagen nachreichen.
Wichtige Dokumente für einen geplanten Krankenhausaufenthalt:
- Krankenversicherungskarte (bei gesetzlich Krankenversicherten)
- Einweisungsschein von der Haus- oder Facharztpraxis
- Personalausweis oder Pass
Falls vorhanden, sollten Sie folgende Unterlagen und Informationen mitbringen:
- Röntgenbilder, Laborbefunde und Arztberichte aus Voruntersuchungen
- Name, Adresse und Telefonnummer der Hausarztpraxis
- Name und Telefonnummer von nahen Angehörigen und Freunden/Freundinnen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
- Medikationsplan
- Allergiepass, Blutgruppenausweis, Impfpass, Röntgenpass sowie spezielle Ausweise (Marcumar-Pass, Herzschrittmacherpass, Diabetespass o.Ä.)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Krankheiten können jederzeit auftreten – auch in der Nacht, am Wochenende oder am Feiertag, wenn die Arztpraxen geschlossen sind.
Sie oder Ihr Kind haben gesundheitliche Beschwerden? Sie können nicht bis zur nächsten Sprechstunde Ihrer Hausarzt- oder Vertretungspraxis warten? Und ihre Beschwerden sind NICHT lebensbedrohlich? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten, für ärtzliche Beratung zu sorgen:
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen dabei, Ihre Situation einzuschätzen, und können Ihnen sagen, wo sich in Ihrer Nähe eine Bereitschaftspraxis befindet. Außerdem können die Mitarbeitenden Ihnen einen Arzt oder eine Ärztin nach Hause schicken, wenn Sie aufgrund der Schwere Ihrer Beschwerden das Haus nicht mehr verlassen können.
- Für Erwachsene: Als Erwachsener gehen Sie direkt in die Notfallpraxis am Marienhospital (Öffnet in einem neuen Tab). Das ist die Bereitschaftspraxis der Stuttgarter Ärzteschaft. Sie hat immer abends ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen (ganztags) geöffnet und kann ohne vorherige Anmeldung aufgesucht werden. In den Räumlichkeiten des Marienhospitals: Böheimstraße 37, 70199 Stuttgart
- Für Kinder: Mit Ihrem Kind gehen Sie direkt zum kinderärztlichen Notdienst der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte: Abends 19 bis 22 Uhr, Wochenende 9 bis 22 Uhr, Telefon: 116 117. In den Räumlichkeiten des Olgahospitals, Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart.
Zudem gibt es verschiedene Bereitschaftsdienste:
- Apothekennotdienst: Abends, nachts und am Wochenende haben mehrere Apotheken in Stuttgart Notdienst, damit Sie jederzeit dringend benötigte Medikamente abholen können. Welche Apotheke das ist, erfahren Sie per Aushang an jeder Apotheke in Ihrer Nähe oder im Internet (Öffnet in einem neuen Tab).
Weitere Bereitschaftsdienste etwa für Zahnprobleme, Augenprobleme oder Ohrenprobleme (HNO) und Notdienste finden Sie unter Notdienste.
Achtung: Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie den Rettungsdienst 112!
Besondere Lebenssituationen
Medizinische Versorgung für Asylsuchende
Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen oder geduldet sind, sind Sie zunächst nicht krankenversichert. Ihre gesundheitliche Versorgung gewähren staatliche Stellen wie das Amt für Soziales und Teilhabe. Zur medizinischen Versorgung gehört die Behandlung bei einem Arzt oder einer Ärztin, bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt, erforderliche Schutzimpfungen sowie medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen.
Sie werden von einem Arzt oder einer Ärztin behandelt, wenn Sie:
- akut erkrankt sind
- unter Schmerzen leiden
- Schwanger sind (sie erhalten alle Leistungen, wie gesetzlich Versicherte)
Um diese Behandlungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Behandlungsschein, der einmal im Quartal durch das Sozialamt ausgestellt wird. Diesen nehmen Sie zu Ihrem Arzttermin mit und legen ihn in der Praxis vor. Falls Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein Medikament verschreibt, sind Sie von der Zuzahlung befreit. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die Befreiung auf dem Rezept vermerken. Behandlungen, die über die Akutversorgung hinausgehen wie zum Beispiel eine Facharztbehandlung, müssen Sie beim Sozialamt beantragen.
Zur medizinischen Grundversorgung gibt es weitere wichtige Hinweise, die Sie beachten sollten:
- Besondere Regelungen für Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche werden in Deutschland regelmäßig vom Kinderarzt oder der Kinderärztin untersucht, um rechtzeitig Entwicklungsauffälligkeiten zu erkennen. So können auch rechtzeitig Hilfen und Behandlungen eingeleitet werden, damit sich Ihr Kind so gut und so gesund wie möglich entwickeln kann. Sie erhalten ein Untersuchungsheft, in dem alle Untersuchungen eingetragen werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Kind durchführen lassen.
- Maserschutzimpfung: Menschen die nach 1970 geboren sind und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben oder Kinder, die in den Kindergarten gehen, müssen nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind bzw. ausreichend immun dagegen sind (Antikörpertest beim Hausarzt). Für einen vollständigen Schutz braucht man zwei Impfdosen.
- Hilfe bei psychischen Belastungen und Problemen: Wenn Sie Hilfe brauchen, weil Sie immer wieder an die Erlebnisse Ihrer Flucht denken oder Angst vor Abschiebung haben, dann wenden Sie sich an die Beratungsstelle refugio (Öffnet in einem neuen Tab). Sie ist für Sie da und hilft Ihnen – auch mit Dolmetscher. Die Beratungsstelle hat Schweigepflicht.
Medizinische Hilfe ohne Krankenversicherung
Sie sind krank und haben keine Krankenversicherung? Wenden Sie sich an die
Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung
Böheimstr. 40
70199 Stuttgart
Telefon: 0711 92582-39
Allgemeine Sprechstunde: Jeden Mittwoch, 10 bis 14 Uhr
Soziale Hilfe
Alter und Pflege
Bei allen Fragen rund ums Älter werden, Betreuung und Versorgung können Sie sich an den städtischen Bürgerservice „Leben im Alter“ wenden. In jedem Bezirksamt stehen Ihnen die Mitarbeitenden beratend zur Seite. Dort werden auch Dolmetscher oder digitale Übersetzungsgeräte eingesetzt.
Zusätzlich gibt es für alle Fragen rund um Ansprüche aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Organisation von häuslicher Pflege sogenannte „Pflegestützpunkte“ in Stuttgart.
Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Der Sozialdienst in Stuttgart ist die erste Anlaufstelle für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung. Die Mitarbeitenden informieren, beantworten Ihre Fragen und suchen mit Ihnen nach Lösungen. Sie helfen Ihnen, notwendige Anträge zu stellen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam Perspektiven. Hausbesuche sind ebenfalls möglich, falls Sie keinen Termin vor Ort wahrnehmen können.
Als Eltern können Sie sich an den Sozialdienst wenden, wenn Ihr Kind stark entwicklungsverzögert, frühgeboren oder chronisch krank ist. Auch wenn es eine Seh- oder Hörbehinderung bzw. eine geistige oder Körperbehinderung hat ist der Sozialdienst Ihre Anlaufstelle.
Erwachsene mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, Seh- oder Hörbehinderung oder einer chronischen Erkrankung wenden sich in allen Fragen ans Team Erwachsene.
Hier die zentralen Kontaktdaten des Sozialdienstes:
Telefon: 0711 21659468
Mail: sozialdienst-ckubstuttgartde
Vorsorge und Prävention
Früherkennung für Erwachsene
Damit Krankheiten erst gar nicht entstehen und früh genug erkannt werden, bezahlt die Krankenkasse auch bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Außerdem beteiligt sie sich ganz oder teilweise an den Kosten für Präventionskurse (Öffnet in einem neuen Tab) wie Rückenkurse und Yoga.
Eine ausführliche Auflistung aller Früherkennungsuntersuchungen finden Sie bei der Verbraucherzentrale (Öffnet in einem neuen Tab). Zu den wichtigen Untersuchungen gehören zum Beispiel:
- Gesundheits‐Check‐Up: Ab dem 35. Lebensjahr können Sie sich alle drei Jahre von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt auf Herz‐, Kreislauf‐, Nieren‐ und Stoffwechselerkrankungen untersuchen lassen. So lassen sich zum Beispiel Bluthochdruck oder eine Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) frühzeitig erkennen und behandeln.
- Krebsfrüherkennung: Frauen ab dem 20. Lebensjahr können einmal im Jahr eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung (Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs bzw. Krebserkrankungen des Genitales und der Brust) vornehmen lassen. Männer ab dem 45. Lebensjahr können einmal im Jahr beim Urologen oder der Hausarztpraxis eine Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals durchführen lassen. Viele Krebsarten sind heute heilbar, wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Bei der Geburt eines Kindes erhalten Sie ein Kinderuntersuchungsheft. Darin sind sämtliche Untersuchungen bis zum 14. Lebensjahr aufgeführt. Ihre Kinderarztpraxis trägt darin alle Ergebnisse der Untersuchungen ein. Es ist sehr wichtig, dass Sie mit Ihren Kindern zu den U-Untersuchungen gehen. Dadurch lassen sich Krankheiten oder Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennen.
Impfungen sind Teil der U-Untersuchungen für Kinder in Deutschland. Bei diesen Vorsorgeuntersuchungen wird der Impfstatus des Kindes regelmäßig überprüft und es erfolgen Impfberatungen. Wenn Sie Angst vor Nebenwirkungen haben, sprechen Sie mit einer Fachkraft für Kinder- und Jugendmedizin darüber.
| U-Untersuchung en | Alter des Kindes |
|---|---|
| U1 | nach der Geburt |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat |
| U6 | 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr) |
| U7 | 21. bis 36. Lebensmonat (ca. 2 Jahre) |
| U7a | 34. bis 48. Lebensmonat (ca. 3 Jahre) |
| U8 | 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre) |
| U9 | 60. bis 64. Lebensmonat (ca. 5 Jahre) |
| J1 | 13. bis 14. Lebensjahr |
Ergänzend zu den Vorsorgeuntersuchungen durch Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt bietet Ihnen das Gesundheitsamt eine kostenlose und vertrauliche Sprechstunde (Öffnet in einem neuen Tab) an. Ein erfahrenes Team aus Kinderkrankenschwestern, Ärztinnen und Ärzten steht Ihnen beratend zur Seite.
Weitere Informationen über Gesundheitsgebote für Kinder und Jugendliche finden Sie bei den Frühen Hilfen (Öffnet in einem neuen Tab).
Impfungen
Impfungen dienen der Vorbeugung bestimmter Infektionskrankheiten. In Deutschland wird in der Regel nach einem Impfkalender (Öffnet in einem neuen Tab) geimpft. Darin wird empfohlen, in welchem Alter welche Impfungen verabreicht werden sollten. Eine Impflicht besteht nicht. Eine Ausnahme gibt es bei Masern für bestimmte Personengruppen. Der Impfkalender kann in unterschiedlichen Sprachen abgerufen werden. Alle darin von einer Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Die durchgeführten Impfungen werden in einem Impfbuch aufgelistet. Bitte bewahren Sie dieses Impfbuch gut auf und bringen Sie es zu den Arztbesuchen mit.
Die Masernerkrankung ist wegen der hohen Ansteckungsgefahr und möglicher schwerer Komplikationen eine Ausnahme von der allgemeinen Impffreiheit. Bestimmte Personengruppen müssen eine Masernimpfung oder ausreichende Immunität nachweisen: Menschen in Sammelunterkünften, Kinder in Kindergarten und Schule sowie Mitarbeitende von Kindergärten, Schulen und Gesundheitseinrichtungen. Der Nachweis erfolgt durch Impfung oder ärztliches Zeugnis über ausreichende Immunität (Bluttest kostenpflichtig). Um einen gültigen, vollständigen Impfschutz zu haben, benötigt man zwei Impfungen im Mindestabstand von vier Wochen. Für die Anerkennung des Impfstatus ist der Abstand zwischen den Impfungen jedoch nicht entscheidend – man gilt auch dann als vollständig geimpft, wenn zwischen Erst- und Zweitimpfung ein deutlich längerer Zeitraum vergangen ist.
Hinweis: Wenn Sie Fragen oder Bedenken zur Impfung haben, dann sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder mit Ihrem Hausarzt darüber oder rufen Sie bei der Impfberatung des Gesundheitsamts an: Donnerstags von 9.30 Uhr bis 12 Uhr, Telefon: 0711 216 59333 (keine Reisemedizinische Beratung).
Zahnvorsorge
Gesunde Zähne sind ein wichtiger Bestandteil des allgemeinen Wohlbefindens. Regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen helfen, Zahn- und Munderkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln – und werden von den Krankenkassen unterstützt:
- Für Kinder: Empfehlung: Beginnen Sie mit dem Zähneputzen ab dem ersten Milchzahn und gehen Sie mit Ihrem Kind 2x pro Halbjahr zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung (wird von der Krankenkasse bezahlt). Für die Zahngesundheit Ihres Kindes zählen bereits die ersten Lebensmonate.
- Für Erwachsene: Die Krankenkassen bezahlen die Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr. Wenn Sie diese regelmäßigen Untersuchungen nachweisen können (Bonusheft oder über die Zahnarztpraxis), bezahlt die Krankenkasse einen höheren Zuschuss, sollte ein Zahnersatz notwendig sein.
Ausführliche Beschreibungen über die Höhe der Zuschüsse finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (Öffnet in einem neuen Tab) auch in mehreren Sprachen.
Psychische Gesundheit
Psychotherapie
Bei schwerwiegenden seelischen Problemen übernehmen die Krankenkassen die gesamten Kosten einer Psychotherapie. Voraussetzung ist, dass ein sogenannter „Krankheitswert" vorliegt – beispielsweise bei Angststörungen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder Depressionen. Dies muss zuvor von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgeklärt werden.
Dafür können Sie eine „psychotherapeutische Sprechstunde" in einer psychotherapeutischen Praxis wahrnehmen. In diesem Gespräch werden Ihre psychischen Beschwerden besprochen, deren Schweregrad eingeschätzt und geklärt, ob eine Behandlung erforderlich ist. Falls ja, wird gemeinsam erörtert, welche Art der Therapie für Sie am besten geeignet wäre.
Bei der Suche nach einer Praxis hilft Ihnen die Terminservicestelle 116 117. Generell ist im Bereich der psychotherapeutischen Behandlung mit Wartezeiten zu rechnen.
Psychologische Beratungsstellen
In schwierigen Lebens- und Krisensituationen helfen die psychologischen Beratungsstellen. Hier sind einige aufgelistet. Manche bieten Beratung in verschiedenen Sprachen an:
- Ruf und Rat, Diözese Rottenburg-Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab)
Beratung auch in englischer, italienischer und rumänischer Sprache - Psychologische Beratungsstelle beim Caritasverband e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
Beratung auch in den Sprachen italienisch, kroatisch, bosnisch, serbisch - Psychologische Beratung zu Partnerschaft, Evangelische Kirche Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab)
Onlineberatung über Webseite - Fetz - Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
Beratung und Therapie für Frauen bei psychosozialen und psychischen Schwierigkeiten und Beratung nach sexuellen Übergriffen, Beratung auch in türkischer Sprache und Gebärdensprache möglich - Arbeitskreis Leben AKL Stuttgart e.V. (Öffnet in einem neuen Tab)
Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr
Selbsthilfegruppen
In Stuttgart gibt es eine große Vielfalt an Selbsthilfegruppen, auch in verschiedenen Sprachen. Dort treffen sich Menschen mit ähnlichen Anliegen, um sich zu bestimmten Themen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen.
Die Selbsthilfekontaktstelle KiSS Stuttgart e.V. (Öffnet in einem neuen Tab) begleitet und berät Interessierte bei der Suche nach passenden Gruppen oder bei der Gründung neuer Selbsthilfegruppen.
Seelsorge
Die Telefonseelsorge ist ein wichtiges und vertrauliches Beratungsangebot, das Menschen in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung bietet. Hilfesuchende können anonym und kostenfrei unter speziell eingerichteten Telefonnummern anrufen. Die Beratung erfolgt meist durch ehrenamtliche Mitarbeitende, die sorgfältig geschult sind und ohne Urteil einfühlsam zuhören.
Folgende Angebote gibt es zur Telefonseelsorge:
- 24-Stunden-TelefonSeelsorge
Telefon: 0800 111 0111
Internet: Webseite (Öffnet in einem neuen Tab) - Helpline Ukraine
Telefon: 0800 500 225 0 - Muslimisches Seelsorgetelefon
Telefon: 030 44350 9821
Internet: Webseite (Öffnet in einem neuen Tab) - Russischsprachige Telefonseelsorge
Telefon: 030 440 308 454
Für Kinder und Jugendliche stehen folgende Angebot bereit:
- Nummer gegen Kummer
Telefon: 116 111
Online-Beratung: Webseite (Öffnet in einem neuen Tab) - Für Jugendliche: „Between the Lines“ – Erste Hilfe zur psychsichen Gesundheit, Webseite (Öffnet in einem neuen Tab)
Für Geflüchtete gibt es ebenfalls ein Angebot:
-
Selbsthilfe-App ,,Sanadak": Soforthilfeporogramm zur Bewältigung psychischer Belastungen, die im Zusammenhang mit der Flucht stehen. Sprachen: arabisch und deutsch, Webseite (Öffnet in einem neuen Tab)
Eltern werden
Schwangerschaft
Im deutschen Gesundheitssystem kümmern sich zum einen Hebammen und zum anderen Frauenärztinnen und Gynäkologinnen und Gynäkologen um die Begleitung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen. Hebammen sind Fachkräfte für alle Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit nach der Geburt. Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, wie diese Sie während der Schwangerschaft zusätzlich unterstützt.
Folgende Leistungen stehen Ihnen während der Schwangerschaft zu:
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen erfolgen bei einer Hebamme, Frauenärztin oder einem Frauenarzt. Am besten suchen Sie gleich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft eine Hebamme - auch für die Zeit nach der Geburt und wenden sich an Ihre Frauenarztpraxis. So sind Sie und Ihr Kind optimal betreut und Ihre Fragen werden beantwortet. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche finden die Untersuchungen meist alle 4 Wochen, danach alle 2 Wochen statt. Zu Beginn der Schwangerschaft erhalten Sie den Mutterpass, in dem alle wichtigen Daten und Untersuchungen eingetragen werden. Tragen Sie ihn möglichst immer bei sich – so kann im Notfall gezielt geholfen werden.
- Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs wird empfohlen – für Sie und eine Begleitperson. Dort erhalten Sie Informationen, üben Atem- und Entspannungstechniken und können Fragen rund um Geburt und Wochenbett stellen.
Wichtige Adressen und Anlaufstellen für Schwangere:
- Hilfe bei der Hebammensuche (Öffnet in einem neuen Tab)
- Unterstützung bei der Hebammenkoordinierungsstelle des Gesundheitsamtes Stuttgart
- Hilfe bei der Suche nach einer Frauenarztpraxis (Öffnet in einem neuen Tab)
Schwangerschaftsberatung
Bei Fragen oder Unsicherheiten in der Schwangerschaft können Sie sich an Schwangerenberatungsstellen wenden. Dort erhalten Sie kostenlose, auf Wunsch anonyme Beratung zu Familienplanung, Verhütung und finanzieller Unterstützung in Notlagen. Wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssen Sie eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufsuchen.
Es gibt insgesamt 5 solcher staatlich anerkannter Beratungsstellen in Stuttgart:
- Städtische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Schwangerschaftskonflikte
Telefon: 0711 21680324 (Öffnet in einem neuen Tab),
Mail: schwangerstuttgartde
Internet: Webseite - eva - Beratungsstelle für Schwangere
Telefon: 0711 2054283 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mail: schwangerenberatungeva-stuttgartde
Internet: Webseite (Öffnet in einem neuen Tab) - donum vitae Regionalverband Stuttgart e.V.
Telefon: 0711 3000035 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mail: infodonum-vitae-stuttgartde - Pro Familia - Beratungsstelle Stuttgart
Telefon: 0711 6567906 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mail: stuttgartprofamiliade - Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Telefon: 0711 9256220 (Öffnet in einem neuen Tab)
Mail: schwangerschaftsberatungskf-drsde
Schwanger und keiner darf es erfahren? Kostenloses Hilfetelefon in verschiedenen Sprachen unter der Telefonnummer 0800 40 40 020.
Geburt
Sie können selbst entscheiden, wo Sie ihr Kind zur Welt bringen möchten. Ob im Krankenhaus, zu Hause (in Begleitung einer Hebamme) oder in einem Geburtshaus: Die Krankenkasse bezahlt alle anfallenden Kosten rund um die Geburt. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Hebamme oder Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt, welcher Ort für Sie in Frage kommt und zu Ihnen passt. In Stuttgart gibt es drei Geburtskliniken, die zum Teil Infoveranstaltungen anbieten, die Sie im Vorfeld besuchen können:
- Klinikum Stuttgart, Frauenklinik
Kriegsbergstraße 62, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 278-63130 (Öffnet in einem neuen Tab) - Marienhospital Stuttgart
Böheimstraße 37, 70199 Stuttgart
Telefon: 0711 6489-2320 (Öffnet in einem neuen Tab) - Robert-Bosch- Krankenhaus
Auerbachstraße 110, 70376 Stuttgart
Telefon: 0711 81013474 (Öffnet in einem neuen Tab)
Wichtig: Wenn Ihre Wehen einsetzen und Sie sich auf dem Weg ins Krankenhaus machen, rufen Sie im dortigen Kreißsaal an, um sich anzumelden.
Wochenbett
Auch nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme. Idealerweise suchen Sie diese bereits zu Beginn der Schwangerschaft auf. Nach der Entbindung besucht sie Sie regelmäßig zu Hause, kümmert sich um Ihr Wohlbefinden und das Ihres Kindes, gibt Ihnen wertvolle Tipps und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Neugeborene sowie Ihre körperlichen Veränderungen zur Seite. Ergänzend dazu erfolgt die medizinische Nachsorge durch Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen von der Krankenkasse finanzierten Rückbildungskurs zu besuchen. Dieser unterstützt Sie bei der körperlichen Regeneration.
Sie haben keine Hebamme für das Wochenbett gefunden? In Stuttgart gibt es für diesen Fall eine Hebammenakutversorgung: An bestimmten Wochentagen bieten freiberufliche Hebammen medizinisch notwendige Unterstützung bei Ihnen zu Hause an, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Darüber hinaus gibt es in Stuttgart zahlreiche Angebote für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern. Informieren Sie sich auf den Seiten der Frühen Hilfen in Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab).
Weitere Angebote, wie den augenärztlichen oder zahnärztlichen Bereitschaftsdienst, finden Sie unter Notdienste.
Notfall
Notfall erkennen
Ein Notfall ist jede Krankheit oder Verletzung, die so schlimm ist, dass eine ärztliche Behandlung sofort notwendig ist. Oft sind es Situationen, in denen das Leben in Gefahr ist oder in denen bleibende Schäden nicht ausgeschlossen werden können, sodass direkt der Rettungsdienst 112 angerufen werden muss. Dieser kommt innerhalb von wenigen Minuten, um die Person zu versorgen und bei Bedarf in nächste Krankenhaus zu bringen.
Die folgenden Beispiele machen deutlich, wie sich solche kritischen Zustände äußern können:
- Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung
- schwere Atemnot
- starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden
- starke Verletzungen (z.B. Knochenbrüche)
- starke Blutungen
- Vergiftungen
- starke Verbrennungen
- Stromunfälle
- Ertrinkungsunfälle
- Selbstmordversuche
- Krampfanfälle
- plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft
- sehr starke und plötzlich anhaltende Schmerzen
Achtung: Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie den Rettungsdienst 112!
Notruf und Notdienste
Die Notrufnummern 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr sowie 110 für die Polizei sind in akuten Notfällen unverzichtbar – insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben. Sobald Sie eine dieser Nummern wählen, wird je nach Situation innerhalb weniger Minuten Hilfe durch die zuständigen Einsatzkräfte entsendet.
Damit die Einsatzkräfte schnell und gezielt reagieren können, geben Sie beim Notruf folgende Informationen möglichst klar und vollständig an:
- Wer ruft an?
Name, aktueller Standort, Rückrufnummer - Wo ist etwas passiert?
Genaue Adresse oder Beschreibung des Ortes - Was ist geschehen?
Kurze Schilderung des Vorfalls (z. B. Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall) - Wie viele Verletzte oder Betroffene gibt es?
Anzahl der Personen, deren Zustand und Art der Verletzungen - Warten Sie auf Rückfragen!
Beenden Sie das Gespräch erst, wenn die Leitstelle dazu auffordert.
Für medizinische Anliegen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, die nicht lebensbedrohlich sind, wählen Sie die Nummer 116 117. Dort erhalten Sie ärztliche Hilfe im Bereitschaftsdienst.
Einen Überblick zu allen Notrufnummern und Notdiensten finden Sie unter Notdienste.
Weitere Informationen
Abteilung Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Schloßstraße 91
70176 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Vorzimmer
0711 21659424Fax
0711 21659420Allg. E-Mail - Adresse der Abteilung
gesundheitsfoerderungstuttgartdeAdipositasberatungsstelle für Kinder und Jugendliche
kinder-adipositasstuttgartdeGesundheitslotsen für Migrant*innen
gesundheitslotsenstuttgartdeHebammenkoordinierungsstelle
hebammenversorgung-stuttgartstuttgartdeGesundheitl. Belastungen bedingt durch den Klimawandel, Hitzeaktionsplan
klima-und-gesundheitstuttgartdeLongCovid-Netz Stuttgart (Koordinierungsstelle)
LongCovid-NetzstuttgartdeLeitung
Anfahrt
Anschrift
Schloßstraße 91
70176 Stuttgart